Falscher edler TropfenKölner Händlerin verkauft Fake-Wein für 300.000 Euro

Lesezeit 2 Minuten
Burgunder_oder_Merlo_62245968

Symbolbild

Köln – Die Domaine de la Romanée-Conti im französischen Burgund gilt als eines der besten Weingüter der Welt. Eine hohe Pflanzdichte, eine strenge Selektion der Trauben und das hohe Alter der Rebstöcke machen die Weine der Domaine zu begehrten Sammler- und Investmentobjekten. Nicht immer steckt in den edlen Flaschen aber auch echter Romanée-Conti drin. Das hat nun ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts bestätigt.

Wein aus Köln nach Singapur verkauft

Insgesamt 36 Flaschen Rotwein der Jahrgänge 2004 bis 2007 hatte eine Kölner Weinhändlerin bereits vor acht Jahren an eine Firma in Bayern verkauft – für fast 300.000 Euro. Das Unternehmen verkaufte die Weine gleich an einen Händler in Singapur weiter.

Ein Jahr später kamen in der Branche Gerüchte auf, einige der Flaschen seien gefälscht. Daraufhin schickte die Händlerin aus Singapur 34 der 36 Flaschen nach Bayern zurück – die Firma wiederum verlangte von der Kölner Händlerin die 300.000 Euro wieder. Vergeblich, der Streit landete zunächst vor dem Landgericht. Das entschied im Wesentlichen zugunsten der bayerischen Firma. Die Kölner Händlerin ging in Berufung – und unterlag nun in höherer Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG). „Die Berufung wurde zurückgewiesen“, berichtete ein OLG-Sprecher.

Spezielle Lupe erbringt Beweis

Zwar hätte die Kölnerin bestritten, dass es sich um Fälschungen handelte. „Mithilfe einer speziellen Lupe ließ sich jedoch feststellen, dass nur zwei der 34 Flaschen echt waren.“ Bei der Erstellung der Etiketten sei ein besonderes Verfahren angewandt worden, das zu einem „unverkennbaren Druckergebnis“ führte, sagte der Sprecher.

Das könnte Sie auch interessieren:

Auch ein weiterer Einwand der Kölner Händlerin sei erfolglos geblieben. Sie hatte geltend gemacht, das Landgericht hätte genauer aufklären müssen, ob es sich bei den 34 Flaschen tatsächlich um jene handelte, die sie der Firma in Bayern 2012 verkauft hatte. Doch auch daran hatten die Richter keinen Zweifel. Ein aufmerksamer Mitarbeiter des bayerischen Käufers, so der Sprecher, hätte die Flaschennummern seinerzeit notiert.

KStA abonnieren