Fast eine Million Euro SteuerschadenEx-Anlageberater in Köln zu Haftstrafe verurteilt

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Landgericht Köln (1)

Das Kölner Landgericht

Köln – „Es war Ihnen ohne Weiteres möglich, Ihren Kunden etwas anderes zu empfehlen“, sagte am Montag Wolfgang Otten, Vorsitzender Richter am Landgericht, in der Urteilsbegründung an Gerhard T. gewandt. Der 56-Jährige hat vor Jahren als Anlageberater mehreren Kunden ein illegales Modell empfohlen, Steuern zu sparen, und eine Frau, die ihm Vertrauen schenkte, um 380000 Euro gebracht.

Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen und wegen Betrugs hat ihn die 9. Große Strafkammer zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Weil Gerhard T. (Name geändert), der sich dem Verfahren „gestellt“ habe und dessen „umfassendes Geständnis von Reue getragen“ sei, sein Leben völlig „neu ausgerichtet“ habe, sei die Chance groß, dass er die Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen könne, sagte Otten.

Den Steuerschaden beziffert das Gericht auf fast eine Million Euro. Als Mitarbeiter einer Vermögensverwalter-Sozietät mit Sitz in Luxemburg vermittelte T. fünf Kunden sogenannte Offshore-Gesellschaften, um Kapital am Fiskus vorbeizuschleusen; zum Geschäftsmodell gehörte neben der Gründung der anonymen Firmen in Übersee, dass er in Luxemburg Konten einrichtete, pflegte und von ihnen abgehobene Erträge unversteuert an die Kunden in Deutschland weiterreichte.

Daten auf Steuer-CD gefunden

Die Taten haben mit dem Komplex zu tun, der 2016 durch die „Panama Papers“ ans Licht der Öffentlichkeit kam. Dies sind Millionen vertraulicher Unterlagen des in Panama ansässigen Dienstleisters Mossack Fonseca, die zum Teil legale Strategien der Steuervermeidung belegen, aber auch Delikte wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Im Prozess sei bei bestimmten Zeugen deutlich die „Hemmung zu spüren gewesen, sich zu ihrer steuerlichen Verantwortlichkeit zu bekennen“, sagte Otten.

Gerhard T.s „Beihilfeleistung“ habe bei der Verschleierung jedenfalls ein „zentrales Gewicht“ gehabt – auch wenn als Haupttäter andere Leute gelten würden. Seine Verantwortung lasse sich auch nicht mit einem „gruppendynamischen Zwang“ kleinreden. Der in Köln verhandelte Fall gehört zu einer Vielzahl, auf die die Fahnder dank einer „Steuersünder-CD“ gestoßen sind, die das Land NRW vor ein paar Jahren angekauft hat.

Zum Vorwurf des Betrugs sagte Otten, T. habe in der „Geschäftsbeziehung“ zu jener Frau seine „persönliche Vertrauensstellung“ ausgenutzt. Um eigene Schulden zu tilgen, hatte er mit ihr einen Darlehensvertrag über mehr als 400000 Euro geschlossen. Als sie das Geld zurückwollte, musste er passen, und sie zeigte ihn an. Inzwischen hat Gerhard T. gut 30000 Euro zurückgezahlt. Zu mehr dürfte er schwerlich in der Lage sein: Er arbeitet mittlerweile für eine Bäckerei und verdient rund 2000 Euro brutto im Monat.

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