Feuer in Merheimer KlinikDas komplizierte Rätsel um den toten Patienten

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Die Brandermitter treffen am Unglücksort in Merheim ein.

Köln – Nach dem Brand mit einem Todesopfer und vier Verletzten im Krankenhaus Merheim am Montagmorgen dauern die Ermittlungen nach den Ursachen des Vorfalls an. Brandermittler der Polizei und Beamte des Landeskriminalamts suchen weiter nach Hinweisen. „Nach bisherigem Kenntnisstand können wir eine Fremdeinwirkung, die zum Tod des Klinikpatienten führte, ebenso ausschließen, wie einen technischen Defekt“, teilte ein Sprecher der Polizei am Dienstagnachmittag auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit.

Aufschluss versprechen sich die Beamten von der angeordneten Obduktion des Leichnams. Das 56 Jahre alte Todesopfer war in der ersten Etage der Lungenfachklinik in einem Patientenzimmer ums Leben gekommen, das von den Flammen stark zerstört wurde. „Die Suche nach der Ursache ist wie ein kompliziertes Puzzle“, sagt der Polizeisprecher. Das könne Wochen oder Monate dauern.

Spurensuche auf dem Gelände beendet

Auf dem Krankenhaus-Gelände selbst haben die Brandermittler ihre Spurensuche inzwischen beendet, teilte Kliniksprecherin Sigrid Krebs mit. Die bei dem Feuer bei einem Sprung aus einem Fenster im ersten Stock des brennenden Gebäudes verletzte Krankenschwester werde weiterhin stationär behandelt, sagte sie weiter. „Wir unterstützen die Ermittler und warten die Aufarbeitung des Geschehens ab“, so Krebs. Dazu gehört auch die Auswertung von Zeugenaussagen, etwa Klinikmitarbeitern und Patienten.

Zu der Aufarbeitung gehört aus Sicht der Stadt Köln als Trägerin der Klinik ebenso eine Überprüfung der Notfallpläne des Merheimer Krankenhauses. „Nach einem Vorfall wie diesem dokumentiert die Berufsfeuerwehr den Fall für die Staatsanwaltschaft, die dann eine Bewertung vornimmt“, erläutert Stadtsprecherin Inge Schürmann. Das betroffene Gebäudes werde vorerst nicht mehr genutzt. „Falls der Klinik-Betreiber das Gebäude wieder in Betrieb nehmen will, etwa nach Sanierung oder Teilabbruch und Neubau, müsste dies nach einer Prüfung gestattet werden.“

Dass es dabei zu Änderungen oder zusätzlichen Maßnahmen beim Brandschutz kommt, ist aus Sicht der Berufsfeuerwehr unwahrscheinlich. „Aufbau und Umfang von Brandmeldeanlagen in Krankenhäusern sind im Baurecht geregelt“, sagte ein Feuerwehrsprecher. Um die bestehenden Vorgaben zu modifizieren, wie es etwa die „Deutsche Stiftung Patientenschutz“ mit der verpflichtenden Installation von Sprinkleranlagen in Kliniken als Reaktion auf den Vorfall in Köln erneut forderte, müsse das Land Nordrhein-Westfalen als Gesetzgeber aktiv werden.

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