Finanzielle Probleme wegen CoronavirusGAG will gewerbetreibende Mieter unterstützen

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Die Mieten in Köln sind hoch, das Risiko für Hausbesitzer ist minimal, findet der DGB.

Die Mieten in Köln sind hoch, das Risiko für Hausbesitzer ist minimal, findet der DGB.

  • Die wegen des Coronavirus geschlossenen Geschäfte und Restaurants müssen trotz Einnahmeverlusten ihre Fixkosten weiter bezahlen.
  • Der Kölner DGB hat nun gefordert, dass Vermieter von Gewerbeimmobilien stärker an den Risiken durch die Coronakrise beteiligt werden.
  • So sichert beispielsweise die GAG Immobilien AG ihrer Mieterschaft Unterstützung zu. Doch die klingt großzügiger, als sie eigentlich ist.

Köln – Geschlossene Türen, keine Einnahmen mehr – aber die Fixkosten laufen weiter. Geschäfte und Restaurants stehen zurzeit vor großen Problemen. Wer keine Reserven hat, wird die erzwungenen Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus nicht überleben.

Der Kölner DGB hat nun gefordert, dass Vermieter von Gewerbeimmobilien stärker an den Risiken durch die Coronakrise beteiligt werden. „Die Immobilien- und Mietpreise sind gerade im Ballungsraum Köln seit Jahren in absurde Höhen geschossen“, so Witich Roßmann, DGB-Chef in der Region Köln-Bonn. „Immobilienvermögen wachsen rasant.“ Das wirtschaftliche Risiko für Hausbesitzer sei minimal. Es sei „nicht nachvollziehbar, dass ausschließlich Arbeitnehmer und betroffene Betriebe mit erheblichen finanziellen Einschränkungen kämpfen müssen.“

GAG will Mieterschaft unterstützen

Wie das konkret aussehen kann, ist noch unklar. Viele betroffene Gewerbetreibende führen zurzeit Gespräche mit ihren Vermietern. Kultureinrichtungen, Sportstudios, Praxen oder Bildungseinrichtungen haben ähnliche Sorgen. Kölns größter Vermieter, die GAG Immobilien AG, teilte nun mit, dass sie ihre gewerblichen Mieter unterstützen werde. Rund 750 Unternehmen gehören zur GAG-Mieterschaft. Man lasse sie nicht alleine, die Gewerbetreibenden könnten auf die Unterstützung der GAG vertrauen, heißt es in einer Pressemitteilung. Doch das Angebot der GAG ist nicht so großzügig, wie das Eigenlob vermuten lassen könnte: Betroffene könnten „über die Stundung ihrer Mietzahlungen mit der GAG ins Gespräch kommen“.

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„Das ist ein Ansatz und in einigen Fällen sicher auch eine Lösung. Aber bei vielen wird das nicht helfen“, so DGB-Chef Roßmann. Es gebe Unternehmen, die später ihre Umsatzeinbußen wieder rein holen können. Bei anderen – vor allem im Kulturbereich oder in der Gastronomie – dürfte das kaum möglich sein. Der Kölner DGB schlägt vor, sich an den Vorgaben für die Kurzarbeit zu orientieren. „Denkbar ist es, dass die Vermieter von Gewerbeimmobilien bei Kurzarbeit auch nur 60 Prozent der Miete erhalten.“

Mietminderung ist rechtens

Der Kölner Rechtsanwalt Burkhardt Krems empfiehlt betroffenen Gewerbemietern in Verhandlungen mit ihren Vermietern einzutreten und sich dabei auf die seiner Meinung nach ziemlich klare Rechtslage zu berufen. Wenn ein Unternehmer keine Einnahmen mehr habe, die mit den angemieteten Räumen zu tun haben, liege „im Rechtssinne ein Mangel der Mietsache vor“. Somit sei eine Mietminderung bis hin zur völligen Einstellung der Zahlung rechtens. Durch die behördlichen Anordnungen entstehe ein „Mangel, der die Tauglichkeit der Räume zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt“.

Dass der Vermieter darauf keinen Einfluss hatte, spiele keine Rolle. Krems findet es seltsam, dass bislang kein Politiker in der öffentlichen Debatte an diese Frage rangeht. Möglicherweise müssten Gerichtsprozesse bis in die letzte Instanz geführt werden. Besser sei freilich, sich ohne Rechtsstreit mit dem Vermieter zu einigen. In jedem Fall sei es „angemessen, dass Vermieter das Risiko mittragen müssen“.

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