Köln – Dem Flughafen Köln/Bonn steht eine entscheidende Woche bevor. Am kommenden Montag soll Friedrich Merz zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden. Am Freitag, 15. Dezember, will das Gremium dann über die mögliche Abberufung des Vorsitzenden der Geschäftsführung entscheiden. Der Prüfbericht mit den Vorwürfen gegen Michael Garvens liegt vor. Die Stellungnahme des Airport-Chefs, der die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz mit einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht erwirkte, sollte bis zum gestrigen Freitag erfolgen.
Die SPD hat am gestrigen Freitag auf ihrem Bundesparteitag in Berlin zwei Beschlüsse zum Flughafen gefasst: Eine neue Bundesregierung unter Beteiligung der SPD soll auf die geplante Privatisierung der Bundesanteile am Flughafen verzichten. Zudem sollen die drei Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat aufgefordert werden, am Montag bei der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden gegen Friedrich Merz zu stimmen.
Die Entscheidung
Der Aufsichtsrat wird am kommenden Freitag über die Abberufung des Flughafenchefs entscheiden. Von den 15 Mitgliedern des Gremiums fahren acht direkt oder indirekt auf CDU-Ticket. Es gäbe also theoretisch eine Mehrheit, Garvens’ Abberufung zu verhindern. Bisher sind alle Entscheidungen des Aufsichtsrats einstimmig getroffen worden. Dem Vernehmen nach legt der designierte Aufsichtsratschef Friedrich Merz (CDU), der am kommenden Montag als Nachfolger von Kurt Bodewig (SPD) gewählt werden soll, Wert darauf, dass auch die Entscheidung im Fall Garvens möglichst einstimmig getroffen wird.
Der 58 Seiten starke Prüfbericht der Kanzlei Heuking und Partner und der Beratungsgesellschaft Ernst & Young liegt seit 5. Dezember vor. Er enthält in den Anlagen eine Vielzahl von Dokumenten und Unterlagen. Es gibt vier Exemplare, die namentlich gekennzeichnet sind und den Geschäftsführern Michael Garvens und Athanasios Titonis sowie Friedrich Merz und Sven Schwarzbach vom Aufsichtsrat überlassen wurden. Merz und Schwarzbach sind vom Aufsichtsrat beauftragt worden, die Aufklärung der Vorwürfe gegen den Flughafenchef zu koordinieren.
Die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats durften den Bericht unter strengen Auflagen lediglich einsehen, sich aber weder Kopien noch Notizen machen. Michael Garvens war aufgefordert, bis zum gestrigen Freitag zu den im Bericht geäußerten Vorwürfen Stellung zu beziehen.
Die Garvens-Stellungnahme
In einer Pressemitteilung teilte Garvens’ Rechtsanwalt Rolf Bietmann am gestrigen Freitag mit, sein Mandant könne „jeden einzelnen Vorwurf widerlegen“ und werde dies gegenüber dem Aufsichtsrat tun. Der Bericht enthalte „unzutreffende Tatsachenbehauptungen, vage Vermutungen und ausgesprochen zweifelhafte rechtliche Interpretationen“. Das gelte vor allem für die Behauptung, Garvens habe für sich eine Selbstanzeige beim Finanzamt wegen möglicher Hinterziehung von Ertrag- und Umsatzsteuer am Flughafen erstattet.
Das sei falsch, so Bietmann. Die Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden habe die Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH „auf Anraten der von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft veranlasst“. Das gehöre zu den „Pflichten einer Geschäftsführung, ist eine reine Vorsorgemaßnahme und geschieht zum Schutz der Flughafengesellschaft angesichts der im Raum stehenden Fragen nach angeblich geleisteten Zahlungen ohne Gegenleistung“, so Bietmann.
Die Klage
Jetzt wird es kompliziert. Es geht um die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, mit der Garvens erreichte, dass seine Freistellung aufgehoben werden musste. Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat eine Klage eingereicht. Er will erwirken, dass alle Beschlüsse der Aufsichtsratssitzung vom 27. November nichtig sind. Dort hatte das Gremium mehrheitlich entschieden, den Punkt „Abberufung des Geschäftsführers von der Tagesordnung“ zu nehmen. Dadurch, so das Argument des Aufsichtsratsmitglieds, sei auch verhindert worden, dass der Aufsichtsrat über weitere Ergebnisse der Untersuchungen der Wirtschaftsprüfer informiert wurde. Deswegen sei Garvens überhaupt erst in die Lage versetzt worden, juristisch gegen seine Freistellung vorzugehen.