Frauen in Köln überfallenSerien-Vergewaltiger kommt wohl nie wieder in Freiheit

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Gefängnis

Symbolbild

Köln – Das Gutachten war vernichtend: „Klassischer Hangtäter, typisches Vergewaltigungsprofil, hohe Rückfallquote,extrem ungünstige Sozialprognose“ lauteten die Kriterien, die die psychiatrische Sachverständige Nahlah Saimeh in ihrer Expertise über den Serienvergewaltiger Werner F. (41) dem Gericht an die Hand gab. Das ordnete am Mittwoch sogar eine Sicherungsverwahrung an, die der Angeklagte nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und neun Monaten antreten muss. Er kommt damit voraussichtlich nie mehr in Freiheit.

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Der Angeklagte sei ein Mann „mit bemerkenswert hoch psychopathologischen Eigenschaften“, hatte die Sachverständige weiter ausgeführt, zudem sei er therapeutisch so gut wie „nicht mehr erreichbar“. Die Staatsanwältin hatte zuvor eine achtjährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte einen Freispruch gefordert – und dies damit begründet, dass „die Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichen“. Der Wiederholungstäter war nach der Verbüßung einer zwölfjährigen Haftstrafe wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten im April 2018 entlassen worden. Eine Therapie hatte er stets abgelehnt, auch im aktuellen Prozess weigerte er sich, mit der Psychiaterin zusammenzuarbeiten.

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Überfall an der Haltestelle

Knapp fünf Wochen nach seiner Entlassung beging er nach Überzeugung des Gerichts die nächste Tat und überfiel in den frühen Morgenstunden eine Studentin an einer KVB-Haltestelle. Innerhalb von zwei Wochen versuchte er es nach demselben Modus bei zwei weiteren Frauen. Jedesmal blieb es glücklicherweise beim Versuch. Die Frauen hatten sich gewehrt oder der Täter wurde in die Flucht geschlagen, weil Passanten oder Nachbarn die Hilferufe der Überfallenen hörten. Jedesmal hatte der Täter seine Opfer „Baby“ genannt, die Frauen von hinten angegriffen, so daß er nicht erkannt werden konnte.

Letztlich überführt wurde er durch die stets identische Vorgehensweise, aber auch durch die Auswertung von Standort-Daten und einen umfangreichen Vergleich mit den Überwachungsdaten der Videokamera, die Ermittler an seiner Wohnanschrift installiert hatten. Denn F. galt als gefährlicher Sexualtäter und wurde Tag und Nacht observiert. „Er ist zweifelsfrei der Täter“, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Im Prozess hatte der Täter geschwiegen und auch im letzten Wort keine Angaben gemacht.

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