Gefälschtes KölschWie der Brauerei-Verband gegen internationale Bierpiraterie vorgeht

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Kölsch Symbolfoto

Kölsch muss aus Köln kommen, das gibt die Konvention vor.

Köln – Bier in irgendeiner Ecke der Erde brauen und dann als „Kölsch“ verkaufen? Christian Kerner, der Chef des Kölner Brauerei-Verbandes, hat dafür eine pointierte Beschreibung: „Das ist so, als würden sie Champagner nachmachen oder eine Rolex.“ Die Kölner Brauer, so Kerner, „bürgen für eine Marke, eine Qualität, vor allem für eine Herkunftsbezeichnung. Kölsch darf nur in Köln oder der näheren Umgebung gebraut werden.“

Umso erstaunlicher, in wie vielen Ländern Fake-Kölsch gebraut wird. Zuletzt hat der Verband eine Abmahnung an eine Brauerei in den Niederlanden geschickt, die ein „India Pale Kölsch“ braute und in den Handel brachte. Aktuell ist ein Verfahren in der Schweiz anhängig, in dem der Verband eine Abmahnung gefertigt hat.

Brauereien werden offiziell abgemahnt

Weitere aktenkundige Verstöße innerhalb der EU, denen die Kölner einen Riegel vorschieben, gibt es in Italien, Malta, der Slowakei und Dänemark (konkret aus Grönland). Kerner sagt: „Wir greifen in Europa überall ein, wo jemand unberechtigter Weise den Begriff »Kölsch« verwendet. Wir mahnen die Brauereien offiziell ab und verlangen eine Unterlassungserklärung.“

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Die Brauer müssten die Produktion und den Verkauf stoppen sowie Ware zurückrufen: „Das kontrollieren wir auch.“ Wenn das nicht hilft, schalte der Verband das NRW-Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ein. Dies ist zuständig für den Schutz von geografisch geschützten Marken.

Privatperson aus NRW wollte „Kölsch“ anmelden

Einen hartnäckigen Fall meldet Kerner ausgerechnet aus Nordrhein-Westfalen, er schaltete die Anwälte und schließlich das Landesamt ein. Eine Privatperson aus dem Bergischen hatte beim Marken- und Patentamt eine Marke mit dem Begriff Kölsch angemeldet. „Das Marken- und Patentamt überprüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind“, sagt Kerner. Inhaber älterer Marken könnten nach Eintragung einer Marke Widerspruch erheben. „Wir haben dann das Landesamt eingeschaltet.“

Der Anmelder habe später versucht, über einen Wohnsitz in Hongkong wieder eine Marke einzutragen, in der der Begriff Kölsch verwendet wird. Hier laufe das Widerspruchsverfahren noch. „Der Anmelder wehrt sich gegen den Widerspruch, weil er meint, der Begriff Kölsch trete nicht in den Vordergrund“, so Kerner.

Kölsch muss aus Köln kommen

Die Kölsch Konvention von 1985, die der juristischen Auseinandersetzung zugrunde liegt, besagt wörtlich: „Der Herkunftsbereich von Kölsch ist das Stadtgebiet von Köln. Zum Herkunftsbereich gehören darüber hinaus diejenigen Brauereien außerhalb des Stadtgebiets von Köln, die an der Bezeichnung „Kölsch“ bereits vor Inkrafttreten dieser Wettbewerbsregeln einen wertvollen Besitzstand erworben hatten.“ Derzeit sind dies noch Zunft Kölsch aus Wiehl und Bischoff Kölsch aus Brühl.

Ein Kölner Brauerei-Experte war während einer USA-Reise auf verschiedene falsche Kölsch-Biere gestoßen: „Angebliche Kölsch-Marken in den USA sind ein bekanntes Phänomen, aber dazu kommt jetzt, dass die Hersteller die Frechheit haben, ihre Gefäße mit dem Dom und dem Rheinpanorama zu schmücken.“ Das erwecke den Anschein, als würde das Bier auch in Köln hergestellt.

Aufwendig und teuer

Doch der Arm des Kölner Brauereiverbandes reicht nicht nach Übersee. „Wir gehen gegen diese Nachahmer nicht vor. Der Schutz unserer Marke ist hauptsächlich auf die Europäische Union begrenzt“, erklärt Kerner. Verfahren in den USA oder auch in Brasilien, wo zum Beispiel in der deutschen Kolonie in Blumenau sogenanntes Eisenbahnerkölsch produziert wird, seien „aufwendig, teuer und es dauert“. Die Anwaltskosten für ein Verfahren in den USA beziffert er auf 30 000 bis 50 000 Dollar. Echtes Kölsch wird hauptsächlich von Gaffel, Reissdorf und Früh exportiert. Die Hauptabnehmerländer sind die USA, Großbritannien und Russland.

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