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Gelähmt nach Sturm-UnfallDas Schicksal der Kölnerin Medine Atas

Lesezeit 11 Minuten
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Medine Atas sitzt seit dem Unfall im Jahr 2008 im Rollstuhl.

  • Beim Sturm Sabine haben sich die Schäden glücklicherweise in Grenzen gehalten, auch verletzt wurde niemand.
  • Medine Atas traf das Schicksal mit voller Härte, als Sturm Irmela 2008 durch die Stadt peitschte.
  • Eine fehlerhaft angebrachte Kaminabdeckung traf die Frau, die seitdem querschnittsgelähmt ist. Atas streitet seitdem für ihr Recht – und hat dadurch fast alles verloren.
  • Lesen Sie hier die ganze Geschichte aus unserem Archiv.

Köln – Als Medine Atas am 21. November 2008 um 13 Uhr aus dem Supermarkt an der Ostheimer Straße kommt, wirbeln Müll und Staub durch die Luft. Der Sturm Irmela peitscht durch die Stadt. Medine Atas will schnell noch für das Mittagessen einkaufen, Rindfleisch, Gurken, Tomaten und Fladenbrot. An der Kasse stellt sie fest, dass sie ihr Portemonnaie im Auto vergessen hat. Atas sagt ihrer Schwägerin und dem elfjährigen Sohn, sie sollen mit der einjährigen Tochter, die im Kinderwagen schläft, an der Kasse warten. „Ich hole nur schnell das Geld.“ Im nächsten Moment rast ein blinkendes Metallgeschoss vom Himmel.

Der Sturm hat eine Schornsteinverkleidung des Hauses mit der Nummer 69 aus der Verankerung gerissen, eine gut 30 Kilo schwere Aluminiumplanke – „rein aus ästhetischen Gründen“, aber nicht sachgemäß am Kamin angebracht, wie das Gericht später feststellen wird – schießt Atas in den Rücken. Ihr Gesicht schwillt an, sie blutet stark und atmet nicht mehr. Der Sohn hört Schreie und läuft hinaus.

Eine glotzende, erstarrte Menschentraube umringt Atas. Eine Frau redet auf sie ein, um sie wachzuhalten. „Sie sah aus als sei sie tot“, sagt ihr heute 20-jähriger Sohn, der sich erinnert, es habe ewig gedauert, bis ein Sanitäter da gewesen sei. „Bestimmt zehn, vielleicht 15 Minuten oder mehr.“ Die Mutter, wie tot vor dem Supermarkt, „der Film läuft bei mir immer wieder ab“, sagt der Sohn. „Aber ich komme klar.“

Die Sanitäter retten seiner Mutter mit einem Luftröhrenschnitt das Leben und bringen sie in die Merheimer Klinik. Dort wird sie notoperiert. Die „Kölnische Rundschau“ schreibt am nächsten Tag: „In Vingst ist der Wind um 13 Uhr so stark, dass er vom Dach eines etwa zehn Meter hohen Hauses die 30 Kilogramm schwere Metallabdeckung eines Kamins losreißt. Eine 32-Jährige ist von dem Kaminteil in den Rücken getroffen worden und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Ansonsten kommen die Kölner nahezu unversehrt davon.“

Als sie nach dreieinhalb Wochen aus dem künstlichen Koma erwacht, sagt ein Arzt Atas, dass sie nie wieder laufen werde. Sie ist von der Hüfte abwärts gelähmt. Ihre Wirbelsäule ist mehrfach gebrochen, die Nervenverbindungen zu Blase und Darm sind zerstört, sie braucht jetzt bis zum Ende ihres Lebens Katheter.

Dieser Text ist am 2. März 2018 im „Kölner Stadt-Anzeiger“ erschienen.

782 Euro Rente

Die Krankenakte listet die Verletzungen so nüchtern auf wie das Gericht später über Behindertenausweis und Rente schreibt: „Der Klägerin wurde am 12.3.2009 ein Schwerbehindertenausweis erteilt mit dem Vermerken „Grad der Behinderung 100%“. Er trägt die Merkzeichen „g“ (gehbehindert), „h“ (hilflos) und „aG“ (außergewöhnliche Behinderung beim Gehen). Der Klägerin, die eine Ausbildung zur Friseuse absolviert hat, wurde mit Bescheid vom 16.9.2009 eine Rente wegen 100% Erwerbsminderung in Höhe von 782,63 Euro (netto) bewilligt.“

Das „g“ für „gehbehindert“ und das „aG“ für die „außergewöhnliche Behinderung beim Gehen“ klingen fast zynisch, das „h“ für hilflos trifft es immerhin. Es fehlen ein „o“ für ohnmächtig, ein „d“ für depressiv, ein „vF“ für voller Fragen.

Der Vater verlässt die Familie

Der ältere Sohn, der in der Schule war, als die falsch angebrachte Aluminiumplanke die Zukunft einengte und die Vergangenheit bleischwer machte – hat seither Albträume und braucht Medikamente. Warum? Der Vater verlässt die Familie, als seine Frau gerade das Krankenhaus verlassen hat.

Warum? Die Mutter von Medine hört nicht auf zu weinen. Warum? Die zehnjährige Tochter erzählt nichts vom Elternsprechtag, weil sie weiß, dass die Sprechzimmer für ihre Mutter mit Rollstuhl nicht erreichbar sind. Warum? „Mach doch was, dass Du wieder laufen kannst“, sagt die Mutter. „Warum kann nicht alles sein wie früher?“

Vor dem Unfall ein normales Leben

Medine Atas sagt, sie hätten doch ein stinknormales Leben geführt. Ihr Mann arbeitete, sie erledigte den Haushalt, drei gesunde Kinder, eine Einwandererfamilie, in Deutschland geboren, stolz, nie im Leben Schulden gemacht zu haben. Längst kommt ihr die Vergangenheit wie ein Hirngespinst vor. „Ich habe mich immer wieder gefragt, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn ich gestorben wäre. Der liebe Gott hat mir das Leben geschenkt, aber das Leben meiner Kinder und meiner Familie ist zerstört.“

An einem klaren Wintertag sitzt Atas im Rollstuhl in ihrer GAG-Wohnung in der Nobelstraße in Vingst. Es gibt belegte Brötchen, Törtchen, Kekse, Obst, Nüsse, Säfte und Tee. Außer dem üppig gedeckten Tisch ist nichts bunt in der Wohnung, es gibt keine Familienfotos, keine Kinderbilder, nichts, nur silberne Schalen und Vasen in glatten Vitrinen, kein Staubkorn nirgends, 

Medine Atas trägt schwarz. Die Substanzen von diversen Tabletten zirkulieren in ihrem Blut, Tabletten gegen die Phantomschmerzen, gegen Entzündungen, Spastiken und Depressionen.

600 Meter entfernt liegt die Ostheimer Straße 69, Atas war seit dem Unfall nicht mehr dort. „Es ginge nicht“, sagt sie. Vier Monate verbringt sie in der Querschnittsklinik Bergmannsheil in Bochum. Gerade aus dem Krankenhaus entlassen, verlässt sie ihr Mann. Er meldet sich arbeitslos, sie hat nie Geld von ihm bekommen.

Hoffnung auf Schadenersatz

Medine Atas hat weder Unfall- noch Rechtsschutzversicherung, aber der Anwalt beruhigt sie: In drei, vier Monaten haben sie ihr Geld. Im Krankenhaus sagen sie, 800.000 Euro Schadensersatz seien normal. Eine lebenslange Rente. Plus das Schmerzensgeld. Sie werde finanziell abgesichert sein. Zumindest das.

Die Ärzte erzählen ihr von ähnlichen Fällen. Atas tut gut, was sie hört. Nach dem ersten Prozesstag habe der Anwalt gesagt: „Die Chancen stehen bei 90 Prozent, dass wir gewinnen.“ 90 Prozent, in Deutschland, einem echten Rechtsstaat. Familie Atas ist sicher, finanziell entschädigt zu werden.

Atas muss 50.000 Euro Prozesskosten tragen

Neun Jahre später hat Medine Atas vor Gericht in allen Punkten verloren. Die Prozesskosten in Höhe von gut 50.000 Euro musste sie selbst zahlen. Sie hat jetzt einen Schufa-Eintrag. Der Gerichtsvollzieher hat mit Haft gedroht. Teure Medikamente, die die Krankenkasse nicht übernimmt, zahlt die Familie. Der erste Anwalt war abgesprungen und hatte einen Vertreter geschickt, sehr jung.

Der hatte 13 mögliche Verantwortliche verklagt, neben den Eigentümern und ehemaligen Besitzern das Bauaufsichtsamt der Stadt. Auch wegen der vielen Verklagten waren die Prozesskosten hoch. Prozesskostenhilfe hatte der Anwalt nicht beantragt. Er habe ihr nie gesagt, dass sie den Prozess auch verlieren könnte, sagt Medine Atas.

Schornsteinabdeckung war nicht fachgerecht angebracht

Das Gericht schreibt am 28. Mai 2015 in seinem Urteil, die Ablösung der Schornsteinteile sei „eine Folge einer fehlerhaften Errichtung“. Die Schornsteinabdeckung sei „nicht sach- und fachgerecht befestigt worden, sondern neben ungeeignetem Befestigungsmaterial (Spreizdübel) auch nicht tief genug in den Schornsteinschaft verankert worden“.

Die Beklagten hätten nicht zu beweisen vermocht, dass sie den Kamin regelmäßig überprüfen ließen. Fehlerhafte Errichtung, keine regelmäßige Überprüfung, hört sich nach einer klaren Sache an. Aber so ist es nicht.

Die unterlassene Prüfung sei nicht die Ursache für den Unfall, sagt das Gericht. Die fehlende Befestigung habe im Rahmen einer Überprüfung der Schornsteinabdeckung nicht erkannt werden können. Die Firma, die die Kaminabdeckung angebracht hat, kann das Gericht nicht ermitteln.

Es bleibt offen, wer den Fehler gemacht hat

Schicksal? Der Architekt, der die Sanierung des Hauses in den 1990er Jahren plante, konnte sich nicht erinnern, welchem Dachdecker er den Auftrag gegeben hatte. Er ist zum Zeitpunkt des Prozesses gesundheitlich stark angeschlagen. „Wohl dement“, sagt Atas. Schicksal?

Ein erfahrener Anwalt hätte wohl früh eingehakt: hätte jenseits des Prozesses das Gespräch mit dem verantwortlichen Architekturbüro gesucht. Ein Vergleich wäre denkbar gewesen – immerhin stand auch für die Beklagten bei einer Niederlage vor Gericht eine hohe Summe auf dem Spiel, zum Beispiel eine lebenslange Rente in Höhe von gut 2000 Euro pro Monat. „Allerdings“, sagt Atas’ neuer Anwalt Stefan Peveling, „hätte Frau Atas den Prozess auch bei exzellenter Prozessführung verlieren können. Es gibt keine Regel, dass für jeden Schaden jemand haftet. In diesem Fall konnte kein Verursacher ausfindig gemacht werden. Das ist bei Frau Atas Geschichte besonders tragisch.“

Versicherungen fehlen oder greifen nicht

Wäre Medine Atas auf dem Weg zur Arbeit gewesen, hätte wohl die Berufsgenossenschaft gehaftet. Auch eine Unfallversicherung hätte in ihrem Fall geholfen. Hätte man herausfinden können, wer die Kaminabdeckung fehlerhaft angebracht hat, hätte womöglich der Handwerker zur Verantwortung gezogen werden können. „Die Konsequenz in diesem unwahrscheinlichen Fall ist fast unglaublich hart“, sagt Peveling.

Medine Atas kann die Konsequenz so nicht akzeptieren. „Die Abdeckung war falsch angebracht, aber es kann keiner gefunden werden, der verantwortlich ist? Warum ist keiner haftbar?“ Ist die Urteilsbegründung wirklich: Schicksal? Kismet, wie man im muslimischen Kulturraum sagt? Einfach nur: Pech gehabt? „Ich weiß einfach nicht, warum ich kein Geld bekommen habe. Wahrscheinlich hat doch der Anwalt einen Fehler gemacht.“ Als es nach dem Urteil um eine mögliche Berufung geht, habe ihr ehemaliger Anwalt gesagt, das würde 12.000 Euro kosten. Sie geht nicht in Berufung.

„Schicksal, das trifft es leider wohl“, sagt Anwalt Peveling. Es gebe keine Möglichkeit, den Prozess neu aufzurollen – es sei denn, der verantwortliche Handwerker lasse sich doch noch ausfindig machen. Peveling hofft, das Unternehmen noch zu finden, und will das Gespräch mit den Gläubigern suchen. Die hatten – in Angst um ihr Vermögen – vor Gericht um jeden Cent gerungen.

Feilschen um jeden Cent

So hatten sie sich geweigert, die Kosten einer behindertengerechten Kücheneinrichtung in Höhe von 6780 Euro zu zahlen – mit der Begründung, nicht verantwortlich für den Unfall zu sein, aber auch mit dem Verweis, „die Notwendigkeit der Neuanschaffung sei durch die vorgelegten Rechnungen nicht belegt“, wie es im Urteil heißt. Die Eigentümer hatten vor Gericht auch bestritten, dass Atas wie angegeben jeden Tag zehn Stunden im Haushalt tätig sei, und moniert, Atas habe einen Fünf-Personen-Haushalt angegeben – ihr Mann habe sich aber doch von ihr getrennt. Atas treffe ferner „ein Mitverschulden, da sie ohne zwingenden Grund bei erkennbarer Sturmgefahr das Haus verlassen habe“.

„Es ist zusätzlich tragisch, dass es durch den Prozess auch böses Blut gab“, sagt Stefan Peveling, der hofft, in persönlichen Gesprächen mit den Gläubigern noch ein Entgegenkommen erreichen zu können. Schließlich gehe es nicht nur um einen Prozess, sondern um einen Menschen, der fast alles verloren habe.

Einer der Söhne ist seit dem Unfall psychisch angeschlagen

Medine Atas hat seit dem Prozess hohe Schulden, einer ihrer Söhne ist psychisch labil. Als eines Tages der Gerichtsvollzieher klingelt, fragt der ältere Sohn, was passiere, wenn seine Mutter nicht zahlen könne. Dann müsse sie ins Gefängnis, sagt der Gerichtsvollzieher.

Der Sohn läuft hinaus. Ein paar Tage später ist er in der Klinik. Ihr inzwischen ehemaliger Anwalt habe zu einer Privatinsolvenz geraten, sagt Atas. „Dann können Sie in sieben Jahren bei Null anfangen.“ „Ich hatte in meinem Leben nie Schulden“, sagt sie.

Ihre Mutter weint noch immer, wenn sie ihre querschnittsgelähmte Tochter besucht. Noch immer fragt sie: „Warum kannst Du nicht einfach wieder laufen?“

Atas fällt auf einen Quacksalber herein

Einer ihrer Brüder findet einen Heilpraktiker, der angeblich Querschnittsgelähmte heilen kann. Die Familie drängt, sie möge es doch versuchen. „Es war einfach unsere letzte Hoffnung, verstehen Sie?“, fragt der jüngere Sohn. Medine Atas lässt sich nach Duisburg bringen. In der Praxis des Naturheilzentrums hängen Bilder von Menschen im Rollstuhl, die auf dem nächsten Foto wieder laufen können.

Der Heilpraktiker sagt Atas, wenn sie seine Spritzen nehme und seine Ampullen schlucke, könne sie in sechs Monaten vor der Praxis Fußball spielen. Atas bekommt Fieber, wenn sie die Mittel nimmt, manchmal über 40 Grad, ihr wird schwindelig, manchmal muss sie sich übergeben. „Der Heilpraktiker hat gesagt, dass das normal sei, ein Zeichen dafür, dass die Nervenzellen wieder zusammenwachsen.“

20.000 Euro überweist sie dem vorgeblichen Heiler, 14.000 mit Rechnung. Vor einigen Monaten hat sie ihn verklagt, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg läuft. Als sie von dem Heilpraktiker erzählt, wird Atas nervös. Ihre Beine zucken. „Die Beine bewegen sich, aber es sind nur die Spastiken“, sagt der Sohn.

Dass das Naturheilkundeinstitut über Krebstherapie schreibt, „es gibt für alles eine Lösung“, auf der Internetseite von einer „eher dürftigen Effizienz der weit verbreiteten Chemotherapie mit einer Erfolgsquote von 2,5 bis 3 Prozent“ die Rede ist, all das ist momentan nicht nachzulesen, die Seite wird „überarbeitet“, heißt es.

Haben Sie Frau A. in Aussicht gestellt, dass sie in sechs Monaten wieder laufen kann? Die Behandlung trotz Nebenwirkungen fortgesetzt? Erkenntnisse, dass sich Querschnittslähmungen mit alternativen Heilmethoden erfolgreich behandeln lassen? Gibt es Fälle, die das belegen?

Auf Fragen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ antwortet der Institutsleiter nicht. Ihr jüngerer Sohn ist 20, er sagt, er fühle sich manchmal wie 50 oder 60. Vielleicht, sagt er, sei er am 21. November 2008 erwachsen geworden.

Der jüngere Sohn wünscht sich „ein bisschen Menschlichkeit“

Er steht hinter seiner Mutter, ein junger, kräftiger Mann mit dem Schatten des Schicksals im Gesicht. Sie müssten irgendwann abschließen mit der Geschichte, sagt er, man verpasse ja sonst permanent die Gegenwart. Er wollte sein Leben nie von der Angst beherrschen lassen, er habe „alles im Griff“, sagt er, aber abschließen, das gehe leider noch nicht. „Wir wünschen uns nicht Gerechtigkeit, das gibt es wohl nicht, aber vielleicht ein bisschen Menschlichkeit.“

Der Urteilsspruch, die Begründungen des Gerichts, die Verweise der Krankenkasse, die Medikamente seien zu teuer, der Kampf um die Bezahlung einer Haushaltshilfe, die Androhung des Gerichtsvollziehers, die Schufa-Briefe, „all das macht einen zusätzlich fertig, verstehen Sie?“, fragt der Sohn. Was er, der bei Aldi eine Ausbildung zum Verkäufer gemacht hat, mit seiner Zukunft anfangen wolle? Er wolle in die Sicherheitsbranche, Security, das sei eine gute Branche für ihn, sagt er. „Und natürlich bleibe ich hier wohnen, meine Mutter hat doch außer uns alles verloren.“

Medine Atas’ Gesicht versteinert, als ihr Sohn das sagt. „Ich wollte meine Kinder zu freien Menschen erziehen, die raus in die Welt gehen und Freude haben, das war meine Lebensaufgabe“, sagt sie. „Jetzt bin ich ihr Gefängnis.“

Dieser Artikel ist am 3. März 2018 im „Kölner Stadt-Anzeiger” erschienen.

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