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Geldautomaten gesprengtKölner Gericht verurteilt Bandenchef zu hoher Haftstrafe

Lesezeit 3 Minuten
Geldautomatensprengung dpa

In Köln wurde ein Urteil gegen eine Bande verhängt, die Geldautomaten gesprengt hatte. (Symbolbild)

Köln – Erhöhtes Polizeiaufgebot, verschärfte Sicherheitsmaßnahmen, zusätzliche Personen- und Taschenkontrollen: Auch am letzten Verhandlungstag gegen eine Tätergruppierung aus den Niederlanden, die sich auf die Sprengung von deutschen Geldautomaten spezialisiert hatte, herrschte ein verschärftes Sicherheitsrisiko: Denn bis auf eine Ausnahme saßen sämtliche Bandenmitglieder seit ihrer Festnahme im Februar 2017 in Untersuchungshaft, es drohte Fluchtgefahr.

Immerhin hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer für das Sextett Strafen von zwei Jahren auf Bewährung (für die angeklagte Beihilfe) bis hin zu neun Jahren Haft für die bandenmäßig begangene Geldautomatensprengungen gefordert.

Das Landgericht verhängte gegen den Haupttäter acht Jahre Gefängnis, sein Komplize erhielt drei Jahre Haft, ein Angeklagter wurde freigesprochen, die übrigen erhielten Bewährungsstrafen. Als erwiesen sahen die Richterinnen einen – erfolglos gebliebenen – Überfall auf den Automaten der Deutschen Bank in Hagen im Dezember 2016 an.

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Dort hatten die Täter die Geldkassette mit 250.000 Euro auf der Flucht fallengelassen, weil ein Streifenwagen nahte. Den durch die Sprengung erlittenen Sachschaden bezifferte die Anklage mit 145.000 Euro. Bei einem zweiten Überfall exakt eine Woche darauf in Essen war die Bande erfolgreicher, die Täter erbeuteten 320.000 Euro. Danach fuhren sie über den Jahreswechsel in Urlaub nach Dubai: „Und gaben dort Geld aus“, wie die Vorsitzende Richterin lakonisch im Urteil anmerkte.

Festnahme in Hagen

Ihre Festnahme erfolgte im Februar 2017 in Hagen. Das Gasgemisch, dass sie im Vorraum der dortigen Sparda-Bank eingeleitet hatten, entzündete sich nicht mit Hilfe des eingesetzten Elektroschockers. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Täter bereits observiert, ein SEK-Zugriff verlief erfolgreich, ein Täter wurde durch einen Hundebiss schwer verletzt.

Für die Kammer war nach der 20-tägigen Verhandlung, die im Dezember begonnen hatte, klar: „Sie arbeiteten arbeitsteilig Hand in Hand. Für die Ausführung der Taten war jede Menge Intelligenz und Wendigkeit erforderlich. “ Einige der Angeklagten hatten Teilgeständnisse abgelegt, von „Geldnot“ als Motiv gesprochen oder von angeblich „falschen Freunden, die sie hineingezogen hätten“.

Die Täter reisten stets aus den Niederlanden an, hatten zuvor über Strohmänner hochwertige, dunkle Autos (Mercedes A-Klasse oder Audi) anmieten lassen und für die Dauer von drei Wochen dafür 3000 Euro pro Wagen hingeblättert. Auch bei der Tatausführung blieben sie stets beim gleichen modus operandi: Sie hinterließen keine DNA am Tatort und traten in einheitlichen dunklen Regenanzügen mit Kapuze auf, um so ihre Identifizierung auf den Überwachungsvideos zu erschweren.

Einer der Angeklagten hatte behauptet, das Anmieten von Garagen und Autos mit Vorlage eines gefälschten Personalausweises hätte ihn nicht stutzig gemacht, er habe sich „nichts dabei gedacht“. Die Richterin bewertete dies als „Schutzbehauptung“ und setzte hinzu: „So blöd kann man ja garnicht sein. Wir glauben nicht jeden Blödsinn, der uns erzählt wird.“

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