Abo

Geldstrafe für Schleuser38-Jähriger brachte illegal Flüchtlinge nach Deutschland

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Köln – Zu 1800 Euro Geldstrafe hat das Landgericht am Montag einen 38-jährigen Mann verurteilt, der angeklagt war, Ausländer in das Bundesgebiet eingeschleust zu haben. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Staatsanwältin hatte 1200 Euro Strafe beantragt.

Barzan D. stammt aus dem Irak, lebt seit 2001 in Deutschland, war lange in der Gebäudereinigung beschäftigt und ist seit etwa einem halbem Jahr arbeitslos. Im Juni 2018 schlug ihm ein Landsmann, der auch in Köln wohnt, vor, eine Flüchtlingsfamilie von Ungarn nach Deutschland zu fahren. Dieser Mann (49) ist im vorigen März zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er in Zusammenarbeit mit Komplizen illegal Menschen nach Deutschland gebracht hatte. Verurteilt wurde er auch dafür, dass er eine geflüchtete Frau in seiner Wohnung in Ostheim vergewaltigt hatte.

Erster Versuch wurde vereitelt

Barzan D. (Name geändert) ging auf den Vorschlag des Mannes, der ihm bei der Wohnungssuche geholfen hatte, aus „freundschaftlicher Verbundenheit“ ein, wie die Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer in ihrer Urteilsbegründung sagte. Vereinbart war, dass alle Kosten des Fahrdienstes übernommen würden; einen Lohn will Barzan D. nicht dafür bekommen haben.

Am 15. Juni 2018 nahm er in einer Asylunterkunft in Ungarn Flüchtlinge entgegen und fuhr mit ihnen in einem gemieteten VW-Bus los. Das Vorhaben scheiterte an der Kontrolle der örtlichen Polizei. Am Folgetag unternahm D. einen weiteren Versuch, diesmal von der Slowakei aus. An einer Tankstelle ließ er zwei Leute, die der besagte Freund dort abgesetzt hatte, einsteigen; am Abend passierte er mit ihnen die deutsch-tschechische Grenze. Heute sollen die Flüchtlinge in den Niederlanden leben.

Es habe sich nicht feststellen lassen, das Bazan D. einem „bandenmäßig organisierten Schleusernetzwerk“ zugearbeitet und wiederholt Flüchtlinge illegal nach Deutschland gefahren habe, sagte die Vorsitzende. Wohl aber sei ihm bewusst gewesen, dass er in dem einen Fall ungesetzlich handelte.

KStA abonnieren