GentrifizierungKölner Stadtverwaltung will Milieuschutz für große Bereiche Mülheims

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Das Viertel rund um den Lutherturm in Mülheim verändert sich.

Das Viertel rund um den Lutherturm in Mülheim verändert sich.

Köln – Die Stadtverwaltung bereitet den Erlass einer weiteren sogenannten „Sozialen Erhaltungssatzung“ vor. Ein großer Bereich Mülheims soll so vor Verdrängungsprozessen geschützt werden. Mit solchen „Milieuschutzsatzungen“ können Kommunen in die Eigentumsrechte von Wohnungsbesitzern eingreifen und teure Sanierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagen. So sollen die negativen Folgen der Gentrifizierung, also der Aufwertung von Vierteln durch den Zuzug einkommenstarker Bewohner, verlangsamt werden.

Uneinigkeit im schwarz-grünen Ratsbündnis

Die Ankündigung der Verwaltung kommt überraschend. Als vor einem halben Jahr nach langer Vorbereitung und vielen Verzögerungen eine solche Satzung für das Severinsviertel beschlossen wurde, hatte die CDU gefordert, vor Beschlüssen über weitere Gebiete erst die Erfahrungen im Severinsviertel zu sammeln und auszuwerten. Der Bündnispartner der CDU, die Grünen, hatten genau wie SPD und Linke weitere Satzungen eingefordert.

Neben Mülheim sind sie zum Beispiel für den Eigelstein, das Gebiet rund um den Rathenauplatz, Ehrenfeld oder Nippes im Gespräch. Die Befürworter erhoffen sich, so die soziale Mischung der Bevölkerung in den Vierteln zu erhalten. Die SPD forderte am Freitag mehr Tempo. Das Instrument soll in der ganzen Stadt wirken und nicht Stückwerk bleiben. 

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Das Gebiet, über das der Stadtentwicklungsausschuss am 16. Juni beraten soll, umfasst den historischen Kern Mülheims, also sowohl den großen Bereich links und rechts der Frankfurter Straße wie auch das mittlerweile recht beliebte Viertel zwischen Mülheimer Brücke , Rheinufer, Mülheimer Freiheit und Clevischem Ring. Auch der Bereich südlich der Mülheimer Brücke wird geschützt. Die Keupstraße gehört nicht dazu. In der Stegerwaldsiedlung an der Grenze zu Deutz gilt schon lange eine Milieuschutzsatzung, die aber bislang in der Praxis keine Rolle spielte.

Findet der Plan für die neue Satzung eine Mehrheit wird es noch einige Zeit dauern, bis die Erhaltungssatzung in Kraft treten kann. Der Aufstellungsbeschluss im Ratsausschuss ist nur ein erster Schritt. Es folgt eine aufwendige Untersuchung des Gebiets, die dann die Entscheidungsgrundlage für den abschließenden Beschluss des Stadtrats sein wird.

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