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Amtsgericht KölnStrafe für Pussy-Riot-Protest im Dom

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Demonstranten haben im August letzten Jahres während eines Gottesdienstes im Kölner Dom lautstark gegen die Verurteilung der drei Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot demonstriert.

Demonstranten haben im August letzten Jahres während eines Gottesdienstes im Kölner Dom lautstark gegen die Verurteilung der drei Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot demonstriert.

Köln – Was Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn den „in seiner Heiligkeit herausstechendsten Ort in Köln“ nennt, bezeichnet Patrick H. als „Prestigeobjekt der katholischen Kirche“. Ihre Ansichten, was im Dom erlaubt ist, gehen weit auseinander. Das zeigte sich am Montag in der Verhandlung um „Störung der Religionsausübung“. Im Mai hatte Amtsrichter Rolf Krebber den Prozess vertagt, weil der damals gewählte Sitzungssaal die Zuschauermenge nicht fassen konnte.

Patrick H. gehört zu den Sympathisanten der russischen Punkband Pussy Riot, die am 19. August 2012 während des Pontifikalamts, das Weihbischof Heiner Koch zelebrierte, Rabbatz machten, um gegen die Verurteilung der Musikerinnen zu Lagerhaftstrafen zu protestieren. Sie riefen laut Anklage „kirchenfeindliche Parolen“ und skandierten „Free Pussy Riot“. Zwei vermummte Männer sprangen auf den Altar zu und versuchten, ein Transparent zu entrollen. Domschweizer bugsierten die Störer aus der Kathedrale.

Einspruch gegen Strafbefehl

Das Verfahren gegen eine beteiligte Frau wurde an ihren Wohnort Aachen abgegeben. Die Staatsanwaltschaft Köln erwirkte gegen die beiden Männer einen Strafbefehl mit Verwarnung: Wenn sie noch einmal auffällig würden, müssten sie 1200 Geldstrafe zahlen. Patrick H. zog anders als sein Mitstreiter den Einspruch nicht zurück. So musste er sich allein vor Gericht verantworten, allerdings mit Zwischenrufen unterstützt von Sympathisanten. Er stellte einen Antrag nach dem anderen und dozierte etwa über die Verquickung von Staat und Kirche. Mal forderte er, Heiner Koch als Zeugen dafür zu laden, dass er seine Predigt nicht habe unterbrechen müssen. Ebenso wollte er Kardinal Joachim Meisner als Zeugen hören, von dessen Bemerkungen, etwa zur Abtreibung oder zur „entarteten Kunst“, er sich zu dem Protest als einem Akt der „Notwehr“ provoziert gefühlt habe. Ein Video wurde angeschaut, zwei Domschweizer und drei Polizisten sagten aus.

Die zusätzlichen Vorwürfe der versuchten Körperverletzung und der versuchten Nötigung ließen sich nicht halten. Wegen Störung des Gottesdienstes muss Patrick H., der kein Geld verdient, 150 Euro zahlen. Sein Anliegen sei aller Ehren wert, betonten Richter Krebber und Staatsanwalt Willuhn. Doch die Form des Protests sei falsch gewählt gewesen: Das Recht auf freie Meinungsäußerung finde seine Grenze an den Grundrechten anderer; dazu gehöre die ungestörte Ausübung der eigenen Religion.

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