Gerichtsstreit um Corona-ImpfstoffKölner Apothekerin verklagt Biontech

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Corona Impfstoff Biontech

Der Corona-Impfstoff der Hersteller Biontech und Pfizer. (Sybolbild)

Köln – Der Hersteller Biontech mit Sitz in Mainz soll seinen Corona-Impfstoff künftig auch an Apotheken ausliefern – das fordert eine Kölner Apothekerin und hat das Unternehmen auf die „Abgabe eines Verkaufsangebotes“ verklagt.

Bislang liefert Biontech sein mRNA-Präparat ausschließlich an den Staat. Ein erster mündlicher Gütetermin vor dem Mainzer Landgericht ist am Donnerstag ohne Einigung zu Ende gegangen. Am 25. März wollen die Richter nun ihre Entscheidung verkünden.

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Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Biontech eine Pflicht oder eine Befugnis dazu habe, seinen Impfstoff ausschließlich oder vorrangig staatlichen Einrichtungen zur Verfügung zur stellen. Die Apotheke lässt sich von der Kölner Kanzlei Höcker vertreten. Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte Anwalt Christian Conrad: „Nach allem, was man mitbekommt, funktioniert die Impfstoffabgabe auf staatlicher Ebene nicht gut, es bleibt viel Impfstoff übrig. Unsere Mandantin fragt sich, warum sie nicht das tun darf, was Apotheken seit Jahrzehnten tun – nämlich die Bevölkerung mit Arzneimitteln versorgen und Menschenleben schützen.“ Das sei ihre Pflicht als Apothekerin. Eine Weigerung von Biontech zum Vertragsabschluss sei „sittenwidrig“.

Kölner Apothekerin will 195 Ampullen erstreiten

Die Apothekerin möchte vor Gericht die Abgabe von 195 Ampullen des Präparats zu marktüblichen Konditionen erstreiten. Bislang war der Verkauf zum Beispiel an Apotheken unter anderem auch deshalb kein Thema, weil der Impfstoff bei ungewöhnlich niedrigen Temperaturen von minus 60 bis minus 80 Grad gelagert werden muss — eine besondere Herausforderung. Zumindest die US-amerikanische Arzneimittelbehörde (FDA) hatte diese Vorgabe zuletzt gelockert. In den USA darf die Substanz nunmehr bis zu zwei Wochen bei Temperaturen eines normalen Gefrierfachs transportiert und gelagert werden. Für Deutschland gilt das bislang aber nicht.

Sollte die Apothekerin tatsächlich mit ihrer Klage obsiegen, stellte sich ihr neben dem Problem der Kühlung noch eine weitere Frage: An wen dürfte sie die Vakzine von Biontech verkaufen? Müsste sie die staatlich vorgegebene Impfreihenfolge beachten? Anwalt Conrad zufolge richte sich die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) festgelegte Impfverordnung nur an den Staat, nicht an private Anbieter.

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