Gewalt gegen PolizistenStudentin wollte helfen und landet selbst vor Gericht

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Polizeiautos Verfolgung

Symbolbild

Köln – Sie wollte helfen und versteht jetzt die Welt nicht mehr. Wenn Studentin Sarah T. (29, Name geändert) an die Nacht des 22. September 2016 denkt, kann sie immer wieder nur fassungslos den Kopf schütteln angesichts des Geschehens, dessen Ablauf sie bis heute nicht begreift.

Gemeinsam mit ihrem Freund hatte sie gegen drei Uhr morgens eine Diskothek am Ring verlassen, als sie auf dem Gehweg einen Menschen liegen sah. Ob bewusstlos, schwer verletzt, angetrunken, obdachlos – das war der Studentin in dem Moment egal, denn sie wollte nur eins: helfen. Für sie war der Mann am Boden eine hilflose Person, um die sich ein Arzt kümmern sollte.  Sie rief also den Rettungswagen.

Was dann geschah, darüber gibt es zwei völlig unterschiedliche Versionen, die demnächst vor dem Amtsgericht in einem Strafverfahren thematisiert werden. Dort muss sich die Studentin, eine zierliche junge Frau von knapp 1,70 Metern Körpergröße, wegen Widerstands gegen Polizeibeamte verantworten.

Ein Verfahren gegen den Polizisten, den die Studentin wegen vorsätzlicher Körperverletzung angezeigt hatte, wurde mangels Tatverdacht bereits eingestellt, weil „Aussage gegen Aussage stand“, so die Ermittlungsakten.

Rettungskräfte fotografiert

Nach Aussage der Studentin hatten die Sanitäter sich geweigert, den Mann im Krankenwagen mitzunehmen, weil er wieder bei Bewusstsein war und angeblich keine weitere Maßnahmen erforderlich waren.

Sarah T. hatte dies nicht nachvollziehen können und die Rettungskräfte auf ihre Verantwortung hingewiesen, ihr Freund fotografierte daraufhin das Nummernschild des Krankenwagens, um dokumentieren zu können, dass die Sanitäter sich nicht hinreichend um den Mann gekümmert hätten. Die Sanitäter riefen ihrerseits die Polizei  – als sie eintrafen, eskalierte das Geschehen.

Ein Wort ergab das andere, man wurde lauter, bis sich Sarah T. umdrehte, in die Disko lief, dabei „sicherlich unschöne Dinge“ rief, wie sie im Nachhinein laut Aktenlage einräumt. Für die Polizisten  waren ihre Worte allerdings Grund genug, ihre Personalien festzustellen und sie wegen Beamtenbeleidigung anzuzeigen.

Ein Beamter lief hinter ihr her, packte sie grob am Arm – so ihre Aussage – und dann eskalierte das Ganze nicht nur in verbaler, sondern in körperlicher Gewalt. Sarah T. hatte bei der Auseinandersetzung eine Schädelprellung sowie Hämatome, massive Quetschungen und Prellungen an Schulter und Armen davongetragen – das belegen Fotos in den Akten.

Ein Atem-Alkoholtest hatte bei ihr einen Wert von 0,7 Promille ergeben. Im Prozess stehen  lediglich zwei Polizisten auf der Zeugenliste. Die Sanitäter des Rettungswagens, deren Verhalten den Vorfall nach Einschätzung der Studentin erst hatte eskalieren lassen, sind erst gar nicht geladen worden.

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