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Haftstrafe gefordertKölner setzt Wohnung in Brand – Amtsgericht spricht Urteil

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Das Kölner Amtsgericht hat über den fahrlässigen Brandstifter geurteilt. (Symbolbild)

Köln – Wegen fahrlässiger Brandstiftung hat das Kölner Amtsgericht am Freitag einen 34-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Der Staatsanwalt hatte sechs Monate Haft ohne Bewährung gefordert und dafür energischen Widerspruch vom Verteidiger geerntet. Der machte sich vehement dafür stark, seinen Mandanten, der sich geständig zeigte, nicht ins Gefängnis zu schicken, und es bei einer Geldstrafe zu belassen.

Kölner Obdachloser hatte Wohnung in Brand gesetzt

Der 34-Jährige, der in einem Nothotel der Stadt wohnt und keine Arbeit hat, ist drogensüchtig, nimmt an einem Methadonprogramm teil und hat nach seinen Angaben vor zwei bis drei Jahren eine Suchttherapie gemacht. Der Vorfall ereignete sich am 9. Oktober des vergangenen Jahres in einem Mehrfamilienhaus in der Deutz-Mülheimer Straße. Dort hatte der Angeklagte endlich ein Zuhause gefunden, nachdem er im Gefängnis gesessen und anschließend auf der Straße gelebt hatte.

Am Nachmittag jenes Tages verstaute er nach dem Rauchen die noch heiße gläserne Pfeife in einer Blechdose, legte diese auf einem mit Kunstleder bezogenen Sofa ab und verließ die Wohnung. Es entstand ein Brand, des auf das Inventar übergriff; das Glas der Fenster zersprang. Auch drei weitere Wohnungen in ersten Obergeschoss waren am Ende so stark verraucht und verrußt, dass sie nicht mehr ohne Weiteres bewohnbar waren. Zu Schaden kam niemand.

Verurteilter Brandstifter: Verteidiger lehnt Haftstrafe ab

Zwar habe der Angeklagte durch den Brand seine eigene Wohnung verloren, und sein Geständnis sei „von Reue getragen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Doch gegen ihn spreche, dass er mehrfach vorbestraft sei, unter mehrfacher Bewährung stehe und auch andere Wohnungen beschädigt worden seien. Die sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen komme nicht infrage. Die Inhaftierung biete dem 34-Jährigen eine „gewisse Chance“, mit der Vergangenheit abzuschließen, sein „Leben neu zu ordnen und von vorne zu beginnen.“

Der Verteidiger konterte in seinem Schlussvortrag: „Haft bringt überhaupt nichts.“ Für eine Besserung der Inhaftierten seien die Bedingungen in den Gefängnissen in Köln und anderswo viel zu schlecht. Viel sinnvoller sei es, wenn sein Mandant eine Geldstrafe bekomme und sie, wie er es schon einmal getan habe, mit Sozialstunden abarbeite. Das sorge für einen „geregelten, strukturierten Alltag“.

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Im Übrigen hätte die versehentliche Brandstiftung „uns allen passieren können", sagte der Verteidiger. Der Angeklagte betonte in seinem Schlusswort: „Ich bin froh, dass den Nachbarn nichts passiert ist.“  

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