Hohe Strafe für EigentümerGrundstück in Kölner Zentrum seit 2007 nicht bebaut

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Die Baulücke auf der Richard-Wagner-Straße

Köln – Der Stuttgarter Eberhard Stöppke, 83, Eigentümer der wohl bekanntesten Baulücke der Stadt in der Richard-Wagner-Straße, muss 710.000 Euro an die Stadt zahlen. Die Strafe, vereinbart im Kaufvertrag, ist nun rechtskräftig. Stöppke zog seinen Widerspruch gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im November zurück. Das teilte die Stadt auf Anfrage mit. Sie hatte sich als Verkäuferin 2007 von Stöppke zusichern lassen, dass die Baulücke spätestens nach zwei Jahren geschlossen wird. Bis heute ist das Grundstück indes unbebaut.

Stöppke hatte zunächst gemäß der Vereinbarung zwei Strafen in fünfstelliger Höhe bezahlt, dann aber gegen die Stadt geklagt. Jetzt kann die Stadt die Strafe für die Jahre 2011 bis 2016 endlich eintreiben. „Damit wirkt noch einmal ein anderer Druck auf den Eigentümer“, hofft Stadtsprecherin Inge Schürmann. Ob das Wirkung zeigt, ist offen. Bislang war Stöppke nicht zum Einlenken zu bewegen.

Enteignung gefordert

Weitaus härter klingt dagegen der Beschluss der Bezirksvertreter der Innenstadt. Sie fordern die Verwaltung auf, die Enteignung Stöppkes einzuleiten. „Alle rechtlichen Möglichkeiten, die benannte Baulücke dem Allgemeinwohl entsprechend zu schließen“ seien auszuschöpfen, heißt es in der Begründung des Antrags, den die Fraktionen der Grünen, der SPD, der Linken und die Vertreter von Deine Freunde und der Gruppe Gut eingebracht hatten. Die Stadt solle Planungen für das Grundstück beginnen. Im Anschluss soll das „Enteignungsverfahren eingeleitet“ werden.

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CDU- und FDP-Vertreter lehnten den Antrag ab. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass für eine Enteignung die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Das Baugesetzbuch erlaubt einen solchen Eingriff in die Eigentumsrechte nur, wenn das Ziel dem Allgemeinwohl dient und „auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann“. Für den Bau von Straßen und Trassen werden immer wieder unbebaute Grundstücke ganz oder teilweise enteignet, die Eigentümer entschädigt.

Ein Verweis auf den angespannten Wohnungsmarkt dürfte dagegen kaum reichen. Dahingehend ist wohl auch der Beschluss der Bezirksvertreter zu verstehen. Mit konkreten Plänen für das Grundstück soll die Stadt ein größeres Interesse der Allgemeinheit belegen. In dem Beschluss werden Beispiele für eine mögliche Bebauung aufgeführt: eine Kindertagesstätte, kulturelle Nutzungen, integrative Wohnprojekte.  

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