Hund mit Stromhalsband gemaßregelt?Kölner Polizeihundeführer muss vor Gericht

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Symbolbild

Köln – Polizeihund Sheera hatte unbestritten einen ausgesprochenen Jagdinstinkt, das wusste jeder der Kollegen in der Hundestaffel. Immer wieder war der belgische Schäferhund seinem Hundeführer ausgebüxt, so dass dieser sich nicht mehr anders zu helfen wusste und zu einem drastischen, nämlich verbotenen, Mittel griff – so zumindest steht es in den Ermittlungsakten. Weil er dem Vierbeiner angeblich mit einem nicht erlaubten Stromhalsband zeigen wollte, wer der Herr im Hause ist, sollte Polizist Dieter S. (46, Name geändert) 500 Euro Bußgeld bezahlen.

Die Stadt Köln hatte ihm wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz einen entsprechenden Bußgeldbescheid geschickt, sein Vorgesetzter hatte ihn angezeigt. Der Ex-Hundeführer S. legte jedoch erfolgreich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und begründete dies mit einem Missverständnis.

Der Ex-Polizeihundeführer hatte seinen Vorgesetzten im August vergangenen Jahres am Telefon um ein vertrauliches Gespräch gebeten. Mit den Worten „Ich hab Mist gebaut“, das Telefonat eröffnet und angeblich zugegeben, von einer Kollegin im Dienst dabei beobachtet worden zu sein, wie er Sheera mit dem Impuls-Tele-Gerät, das mit Stromstößen arbeitet, zur Räson gebracht hatte.

Angeklagter will von Stromgerät plötzlich nichts mehr wissen

„Er hatte Angst, angeschwärzt zu werden“, deshalb sei sein Mandant diesen Weg gegangen, erklärte Verteidiger Harald Nuss die Vorgehensweise des Ex-Hundeführers, der inzwischen auf eine andere Dienststelle versetzt wurde. Im Prozess behauptete er nun, in dem Gespräch mit dem Vorgesetzten sei von einem Stromgerät nie die Rede gewesen. Vielmehr habe er von einem Halsband gesprochen, dass per Fernsteuerung einen – durchaus erlaubten – Vibrationsimpuls auslöst, um den Vierbeiner entsprechend zu trainieren.

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Dem widersprach der Chef im Zeugenstand, betonte ausdrücklich: „Es war die Rede von einem verbotenen Elektrogerät.“ Da es sich bei dieser Aussage, sollte sie tatsächlich so gefallen sein, um einen Straftatbestand gehandelt hätte, wäre eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung erforderlich gewesen, klärte Verteidiger Nuss den Vorgesetzten auf. Die Konsequenz: Das in den Akten vorhandene Geständnis könne ohnehin dann nicht verwertet werden.

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Tatsächlich hatte aber keiner das Gerät jemals gesehen, außer jener Kollegin, die inzwischen auf eine Dienststelle in Essen abkommandiert wurde und bisher nicht als Zeugin geladen worden war. 

Kölner Richter wollte Prozess nicht vertagen

„Das ist so, als ob jemand brüllt 'Ich bin ein Mörder', aber es gibt weder eine Leiche noch eine Tatwaffe“, überschrieb Amtsrichter Tino Vollmar die Sachlage. Und er hatte offensichtlich aus prozessökonomischen Gründen wenig Lust, den Prozess zu vertagen, um die Essener Kollegin als Zeugin zu hören.

Weil der Ex-Hundeführer damals sofort auf eine andere Stelle abkommandiert wurde, schwebte noch ein anderer Verdacht im Raum: Denn mit S. gab es damals offensichtlich Personalprobleme. Die Frage tat sich im Prozess auf, „ob der Fall nicht möglicherweise instrumentalisiert wurde mit Blick auf eine dienstrechtliche Vorgehensweise“, so die Überlegungen des Amtsrichters. Er stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ohne Auflagen ein. Begründung: „Es wurde ja immerhin erst durch den Hundeführer selbst in die Wege geleitet.“  

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