Illegales Glücksspiel?Bingo-Verbot für Kölner Senioren wird gekippt

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Bingo erfreut sich nicht nur in den USA großer Beliebtheit, sondern auch in Kölner Seniorenheimen. Jetzt kam der Verdacht illegalen Glücksspiels auf.

Köln – Ist der Bingo-Abend im Seniorenheim „illegales Glücksspiel“? Wegen dieses Verdachts hatten die Sozialbetriebe Köln (SBK) den Bingo-Abend in den Riehler Heimstätten verboten. Das bestätigte SBK-Juristin Dr. Anna Margarete Seelentag. Dabei wird da nicht um Geld, sondern allenfalls um Schokolade und Pralinen gespielt.

Stadtdirektor: „Das ist eine Posse!“

Als Stadtdirektor und Ordnungsdezernent Dr. Stephan Keller (46, CDU) die Story las, fiel er aus allen Wolken. „Das ist eine Posse, sagt er gegenüber dem „Express“. Aber natürlich helfen wir in diesem Fall – und zwar unbürokratisch und schnell“, erklärt der Stadtdirektor.

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Stadtdirektor und Ordnungsdezernent Dr. Stephan Keller (46, CDU) fand schnell eine Lösung für die Bingo-Fans in Seniorenheimen.

Darum darf weiter gezockt werden

Die Lösung: Es darf weiter gezockt werden. Möglich macht es der „Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein zu § 18 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. Dezember 2011" – hier ist für das Glücksspiel eine Abstufung nach Einsatzhöhen festgeschrieben.

Illegales Glücksspiel

Damit ein Spiel als illegales Glücksspiel eingestuft wird, müssen laut dem Glücksspiel-Staatsvertrag drei Voraussetzungen vorliegen:

– Für den Erwerb einer Gewinnchance muss ein Entgelt verlangt werden, etwa eine Bingo-Karte verkauft werden. Dabei ist es völlig ohne Belang, wie hoch oder gering der Preis ist.

– Es muss vom Zufall abhängen, wer gewinnt. Das eigene Geschick darf keine Rolle spielen.

– Das Spiel muss öffentlich sein.

Bei Kleinstbeträgen – oder Schokolade und Pralinen – handelt es sich dann um „kleineres Lotteriespiel“, wie Sozialdezernent Prof. Dr. Harald Rau dem „Express“ mitteilte.

Die SBK – und alle anderen Seniorenheime – müssen dem Ordnungsamt der Stadt Köln nur die genauen Termine der Bingo-Events mitteilen. Die Genehmigungen werden dann unbürokratisch erteilt, ist aus dem Ordnungsamt von Amtsleiter Engelbert Rummel zu hören. (red)

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