Im TreppenhausKölnerin attackiert Nachbarn nach Streit um Kind mit Baseballschläger

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Die Nachbarin griff zum Baseballschläger (Symbolbild).

Köln – Als eine Kölnerin (56) zu ihrer Wohnanschrift in Vingst zurückgekehrt und das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses betreten hatte, stand weiter oben das Nachbarskind auf Socken im Flur und lauerte offenbar auf jemanden. 

„Da kütt keiner“, sagte die gelernte Schneiderin laut eigener Aussage zu dem Mädchen – kurz darauf sei die Situation völlig eskaliert. Der Vorfall führte nun vor dem Kölner Amtsgericht zu einem Prozess um gefährliche Körperverletzung. 

Kölnerin spricht von Missverständnis wegen Kölsch 

„Wahrscheinlich hat das Mädchen meinen kölschen Ausspruch falsch verstanden“, sagte die 56-Jährige. Anders sei es nicht zu erklären, dass der Vater des Kindes kurze Zeit später vor ihrer Tür stand, erst geklingelt und dann heftig gegen ihre Tür gepoltert habe. 

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den Nachbar daraufhin mit einem Baseballschläger traktiert zu haben. „Der hat mir an den Hals gepackt, da habe ich nach dem erstbesten Gegenstand gegriffen“, sagte die Angeklagte zu ihrer Verteidigung. 

Köln: Kämpfende Nachbarn fallen Treppe herunter 

Es entstand ein Gerangel und die Nachbarn fielen gemeinsam eine Treppe herunter. Die Frau hatte sich im Kampfgeschehen so fest am Pullover ihres Nachbarn festgekrallt, dass dieser ihn ausziehen musste, um sich zu befreien. 

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Der Maschinentechniker (40) berichtete im Zeugenstand, schon seit längerem Probleme mit der Nachbarin zu haben. Seine Tochter habe am Tattag nicht von einem kölschen Ausspruch berichtet, vielmehr habe die Nachbarin sich beschwert, dass das Kind im Flur stehe. In der Vergangenheit sei die Tochter Mals als „Dreckspanz“ bezeichnet worden, da habe er die Nachbarin diesmal zur Rede stellen wollen.

Kölner Richterin stellt das kuriose Verfahren ein  

Nachdem der Nachbar aussagte, von dem Baseballschläger zwar getroffen, aber nicht verletzt worden zu sein, regte die Richterin an, das Verfahren gegen die nicht vorbestrafte Angeklagte ohne Auflagen einzustellen – in der Hoffnung, dass in Zukunft nichts mehr vorfällt. 

„Die ziehen eh bald aus“, sagte die Angeklagte. Die Richterin: „Dann herrscht wenigstens Rechtsfrieden.“

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