In Köln vor GerichtSiegauen-Vergewaltiger bezeichnet sich als „König der Frauen“

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Der Angeklagte Eric X. mit Handfesseln beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Köln – Der wegen Vergewaltigung einer Camperin in den Siegauen verurteilte Eric X. (35) kann nicht mit einer Einweisung in die Psychiatrie rechnen – auch, wenn er es bei einem neuen Prozess um Brandstiftung in der JVA Köln mit völlig obskuren Äußerungen womöglich darauf anlegt. Ein vorläufiges Gutachten des Psychiaters Dr. Friedrich Krull soll dem Angeklagten eine volle Schuldfähigkeit attestieren. Am Freitag behauptete X. im Landgericht, der Präsident der deutschen Musikindustrie zu sein.

Richter eine Liste mit Musikstücken überreicht

Der Angeklagte hatte dem Vorsitzenden Richter Benjamin Roellenbleck zum Prozessauftakt eine Liste mit Musik von Superstars wie Lady Gaga, David Guetta, Gwen Stefanie und Miley Cyrus überreicht. Roellenbleck solle sich die Songs anhören, sagte Eric X., dann wisse dieser, was für ein Mensch er sei. Er mache das am Wochenende, sagte Roellenbleck nach erneuter Aufforderung trocken. Einen Eindruck von der Persönlichkeit des 35-Jährigen verschaffte aber am Freitag zunächst ein Zeuge.

Mittlerweile sitzt Eric X. in der JVA Düsseldorf ein. Deren Anstaltsarzt beschrieb den Angeklagten als aggressiv und gefährlich. Der Gefangene zeige ständig den Mittelfinger und stoße Morddrohungen gegen Bedienstete und Mithäftlinge aus. Das ihm in die Zelle gereichte Essen werfe er um sich.

Der Mann wollte nicht duschen und melde sich bei der morgendlichen „Vitalkontrolle“ durch die Zellentür nicht, sodass die Beamten den Haftraum unnötig betreten müssten. „Das nutzt er zu fäkalen Luftabsonderungen gegenüber den Bediensteten“, führte  der Mediziner aus. Die Wände seiner Zelle habe er mit dem Buchstaben „X“ beschmiert, mit seinem Blut. Erst zuletzt soll sich X. wieder manierlicher in der JVA aufführen, wie Staatsanwalt René Gilles berichtete.

Eric X. fühle sich als „König der Frauen“

Eric X. fühle sich als „König der Frauen“ und sei vom Landgericht Bonn zu Unrecht wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Er habe die Tat nicht begangen, die ihm zehn Jahre Gefängnis eingebracht hatte, habe er gegenüber dem Anstaltsarzt im Gefängnis getönt. Dabei hatte ein DNA-Gutachten bestätigt, dass Eric X. über eine Studentin hergefallen war.

Der Fall hatte im April 2017 bundesweit für Aufsehen gesorgt. X. hatte ein junges Pärchen aus Freiburg mit einer Axtsäge bedroht, das in den Siegauen gezeltet hatte. Während der Täter die Frau auf der Wiese vergewaltigt hatte, war der verängstigte Freund im Zelt geblieben und hatte die Polizei gerufen. Die Polizistin in der Leitung hatte dem Anrufer zunächst nicht geglaubt und  mit  den Worten „Danke, tschö“ einfach  aufgelegt, statt ihn in der Leitung zu halten.

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Bereits im Vergewaltigungsprozess in Bonn hatte die bekannte forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh den Angeklagten als psychisch gesunden Mann bezeichnet; dem es aber deutlich an Empathie fehle. Narzisstische und psychopathische Züge seien vorhanden, aber nicht im krankhaften Ausmaß.

Nicht mehr der „umsorgte Prinz“

Womöglich habe Eric X. nach dem Tod seines Vaters, einem Dorfkönig und Kakaoplantagenbesitzers aus Ghana, es nicht verkraftet, nicht mehr der „umsorgte Prinz“ gewesen zu sein. Im Streit ums Erbe hatte Eric X. seinen Schwager erschlagen und war danach aus dem Land geflüchtet. Er habe in Notwehr gehandelt, hatte er erklärt. Über Libyen und Italien war X. schließlich in Deutschland gelandet, in einem Asylbewerberheim in Sankt Augustin. Hier in der Nähe vergewaltigte er die Camperin.

Noch während der Angeklagte in Untersuchungshaft saß, hatte er seine Zelle in der JVA Köln angezündet, daher der neue Prozess. JVA-Beamte entdeckten eines Nachts die Rauchentwicklung in der Zelle. Ein Beamter schaute nach dem Häftling und zog Eric X. aus dem Feuer. Richter Roellenbleck kritisierte, dass das auch 1.50 Minuten vorher hätte passieren können, wenn der Beamte nicht erst noch Verstärkung gerufen hätte. Es sei nun mal Vorschrift, nicht alleine die besonders gesicherten Zellen zu betreten, erklärte ein Mitarbeiter.

Angeklagtem droht Abschiebung nach Ghana

Der Retter erlitt eine Rauchgasvergiftung, war zwei Wochen krankgeschrieben. Der Brandstifter wurde schwer verletzt, 21 Prozent seiner Haut verbrannten, Eric X. lag  im Koma und kam ins Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. Da seine Narben spannen, kann er  derzeit nicht  aufrecht gehen.

Nach einer gewissen Haftverbüßung droht Eric X. die Abschiebung in sein Heimatland Ghana. Eine Einweisung in die Psychiatrie hätte dies womöglich verzögert. Warum der Angeklagte trotz seiner abstrusen Äußerungen darauf nicht hoffen kann, dazu soll sich der aktuelle Gutachter am Dienstag vor dem Landgericht  ausführlich äußern. Danach plädieren Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ein Urteil soll am Freitag fallen.

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