In Polizeigewahrsam kollabiertTodesursache des toten 19-Jährigen steht fest

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Polizeipräsidium Kalk

Das Polizeipräsidium in Köln-Kalk

Köln – Zwei Tage nach dem Tod eines in der Gewahrsamszelle kollabierten 19-Jährigen steht die Ursache fest. Die rechtsmedizinische Obduktion habe ergeben, dass der Bonner an einer Inneren Verletzung gestorben ist, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.

Nach unbestätigten Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll es sich um ein Hirnödem gehandelt haben. Worauf das zurückzuführen ist, wird noch ermittelt. Ein chemisch-toxologisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, weil es „Anhaltspunkte für eine Drogenproblematik“ gegeben haben soll, sagte Bremer weiter.

Der 19-Jährige war am Freitag gegen 21.20 Uhr auf der Eifelstraße in der Südstadt zunächst festgenommen worden. Grund waren laut Polizei Streitigkeiten, eine Sachbeschädigung und eine Bedrohung mit einem Messer. Da der junge Mann unter Medikamenten- und Drogeneinfluss stand und zudem betrunken war, sollte er die Nacht in der Ausnüchterungszelle im Kalker Präsidium verbringen. Gegen zwei Uhr in der Nacht zu Samstag soll ein Polizeibeamter den Mann in seiner Zelle kontrolliert haben, der zu der Zeit geschlafen haben, aber noch erkennbar am Leben und bei Gesundheit gewesen sein soll.

Bisher kein Hinweis auf Fremdverschulden

Nur wenige Minuten später war die Entlassung des Mannes geplant. Als die Polizisten die Zelle betraten, reagierte der 19-Jährige nicht mehr auf Ansprachen. Sofort leiteten die Beamten eine Reanimation ein, wenig später übernahm ein Notarzt die Behandlung. Rettungskräfte brachten den Bonner in ein Krankenhaus, wo er zunächst intensivmedizinisch behandelt wurde. Am Montagnachmittag starb er auf der Intensivstation.

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Aus Neutralitätsgründen ermittelt die Bonner Polizei gemeinsam mit der Kölner Staatsanwaltschaft die Todesumstände. Im Zuge der Ermittlungen sollen auch die Beteiligten Polizeibeamten gehört werden. Hinweise auf Fremdverschulden, etwa eines der Polizisten, gebe es derzeit aber nicht, sagte Bremer. Mit dem Ergebnis des chemisch-toxologischen Gutachtens ist erst in einigen Wochen zu rechnen.

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