Attacke am Kölner HauptbahnhofMordanklage im „Pizza Hut“-Fall

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Im Kölner Hauptbahnhof wurde ein „Pizza Hut“-Verkäufer von einem Kunden erstochen – offenbar im Streit um eine Käsefüllung.

Im Kölner Hauptbahnhof wurde ein „Pizza Hut“-Verkäufer von einem Kunden erstochen – offenbar im Streit um eine Käsefüllung.

Köln – „Köln ist ein gefährliches Pflaster“, dachte sich Mario F. (27), als er sich im November vergangenen Jahres frisch verliebt in seiner Heimatstadt Trier in den Zug setzte, um seine neue Freundin in Celle zu besuchen. Die Kindergärtnerin hatte er gerade erst einen Monat zuvor auf dem Oktoberfest kennengelernt. Er wollte eine Zeit lang bei der Freundin bleiben, in Celle mit ihr Urlaub machen und hatte sich dafür genügend Bargeld eingesteckt. Um die 2000 Euro zur Not verteidigen zu können, nahm er auch noch ein Messer mit. Jenes Taschenmesser, das im Bahnhofsrestaurant Pizza-Hut zur Tatwaffe wurde, weil F. damit den Pizza-Hut Mitarbeiter Marco H. erstach.

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat die Staatsanwaltschaft Mario F. jetzt wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt. Wahrend F. auf seinen Zug nach Celle wartete, hatte ihn plötzlich der Hunger übermannt. Doch die Pizza Peperoni war zu seiner Verärgerung am Rand mit viel zu viel Käse belegt. F. beschwerte sich lautstark und ließ sich nicht beruhigen, sodass Mitarbeiter Marco H. ihn des Lokals verwies.

Handgepäck vor die Tür befördert

Weil der Angesprochene nicht reagierte, hatte H. das Handgepäck des 27-Jährigen mit Schwung vor die Tür befördert. Die verbale Auseinandersetzung gipfelte in einem Handgemenge, bei der Mario F. plötzlich das Taschenmesser zückte und zustach – mitten ins Herz seines Gegenübers. Marco H. ist noch am Tatort an den Folgen der Verletzungen verblutet.

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Dem Angeklagten, der sich demnächst vor der 11. Großen Strafkammer verantworten muss, droht wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Für die Justiz ist der Mann, der im elternlichen Gartenbaubetrieb zuletzt einer Arbeit nachging, kein Unbekannter. Wegen mehrfacher Gewaltdelikte ist Mario F. vorbestraft und saß deswegen auch schon mehr als einmal eine Haftstrafe ab.

Uneingeschränkte Schuldfähigkeit

Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten geht von uneingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Zwar hatte Mario F. zum Tatzeitpunkt Alkohol getrunken und auch schon während der Zugfahrt einige Biere intus. Fakt ist jedoch, dass er offensichtlich Alkohol gewohnt ist und sein Verhalten nach der Tat keinesfalls beeinträchtigt schien. So hatte er unmittelbar nach der Tat noch vom Bahnhof aus gleich zweimal die Polizei alarmiert und von einer „Notsituation“ gesprochen. Am Telefon hatte er sich durchaus klar und präzise geäußert, er wusste wo er sich befand und was geschehen war.

Nach Einschätzung der Ermittler eindeutige Hinweise für ein vollständige strafrechtliche Verantwortlichkeit. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens haben Mario F. jedoch „Erinnerungslücken“ eingeholt, er will sich angeblich an den Hergang des Geschehens alkoholbedingt nicht mehr erinnern können.

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