Kampf um Belgisches ViertelWas Gegner und Befürworter des Bebauungsplans wollen

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Brüsseler Straße

Feiernde im Sommer 2020 an der Brüsseler Straße

Köln-Innenstadt – Der Streit über einen Bebauungsplan für das Belgische Viertel hat sich in den vergangenen Wochen zugespitzt und erreicht jetzt den Stadtrat, der eine Entscheidung treffen muss. Der Druck auf die Politik hat dabei noch einmal zugenommen, denn anhand dieses Beispiels soll die große Frage geklärt wären, wem die Stadt gehört. So sehen es zumindest die Gegner des Bebauungsplans. Die Befürworter hoffen nach Jahren des Wartens auf eine schnelle Lösung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Worum geht es im Kern?

Die Stadt arbeitet seit Jahren an einem Bebauungsplan für das Belgische Viertel, um eine ungehemmte Ausbreitung von Restaurants, Bars, Imbissen, Einzelhandel und Kiosken rechtsverbindlich zu verhindern. Vier Bürgerinitiativen kämpfen seit vielen Jahren für eine Beruhigung, da sich der Brüsseler Platz und die angrenzenden Straßenzüge nach und nach zu einem nächtlichen Party-Hotspot entwickelt haben, der extrem viel Lärm erzeugt, was Gutachten belegen. Betroffen von dem Bebauungsplan ist das von der Gastronomie und dem Einzelhandel geprägte Gebiet zwischen Moltkestraße, Bismarckstraße und Brüsseler Straße.

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Was sieht der Bebauungsplan vor?

Oft ist zu hören, dass der Bebauungsplan das Belgische Viertel in ein reines Wohnviertel umwandeln wird. Das trifft allerdings nicht zu, da ein Bestandsschutz für die Lokale vorgesehen ist. Eine Eröffnung zusätzlicher Kioske und Gastronomien würde allerdings verhindert. So könnte die Stadt sicherstellen, dass sich das Belgische Viertel nicht weiter in Richtung eines Vergnügungsviertels entwickelt.

Warum ist das Thema ausgerechnet in den vergangenen Wochen hochgekocht?

Das hängt damit zusammen, dass Stadt und Politik das Thema Bebauungsplan auf die lange Bank geschoben haben. Seit Februar 2017 galt im Belgischen Viertel eine sogenannte Veränderungssperre. Das bedeutet, dass die Eigentümer von Grundstücken weder neu bauen dürfen, noch grundlegende Veränderungen am Bestand möglich sind. Der Haken: Eine Veränderungssperre ist nur dann zulässig, wenn bereits die Änderung oder die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen wurde, und sie ist dann nur zwei Jahre gültig.

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Der neue Bebauungsplan hätte also eigentlich bereits bis zum Februar 2019 beschlossen sein müssen. Doch Politik und Verwaltung zögerten die Entscheidung hinaus – und zwar gleich zweimal. So kam es zunächst zu einer Verlängerung um ein Jahr bis 2020 und dann zu einer weiteren bis 2021. Die zweite Verlängerung bedurfte dabei bereits einer Ausnahmegenehmigung. Da die Rechtslage eine weitere Verlängerung nicht zulässt, muss der Stadtrat nun einen Bebauungsplan beschließen oder ablehnen.

Welche Rolle spielt die IG Belgisches Viertel?

Die IG Belgisches Viertel wurde erst im zurückliegenden März als Reaktion auf die anstehende Entscheidung über den Bebauungsplan gegründet. Zu den Initiatoren gehören vor allem Gastronomen und Kreative, die im Belgischen Viertel arbeiten und Geld verdienen. Sowohl die IG Gastro als auch die Klubkomm gehören zu den aktiven Unterstützern. Die IG Belgisches Viertel hat sich das Ziel gesetzt, den Bebauungsplan zu verhindern, und versucht, dem Thema eine stadtweite Bedeutung zu geben und somit den Druck auf die Politik zu erhöhen. Sollte der Bebauungsplan beschlossen werden, besteht die Befürchtung, dass auch in weiteren Vierteln die Ausbreitung der Gastronomie verhindert werden könnte. Tatsächlich existieren anderenorts allerdings bereits solche Bebauungspläne, etwa am Rathenauplatz.

Gab es eine Bürgerbeteiligung?

Ja, es gab bereits in den vergangenen Jahren eine breit angelegte Bürgerbeteiligung seitens der Stadtverwaltung, wie das bei jedem Bebauungsplanverfahren der Fall ist – auch die Gastronomen erhielten dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Mit welcher Entscheidung ist zu rechnen?

Es deutet sich an, dass das Ratsbündnis aus CDU, Grünen und Volt das Thema erneut auf die lange Bank schieben wird. Die Verwaltung hat in Einzelfällen den Status quo der Gewerbebetriebe nicht erfasst und soll den Bebauungsplan daher nachbessern, was viel Zeit kosten würde.

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