Jecke im Karneval angegriffenKVB-Fahrer in Köln wegen Körperverletzung angeklagt

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Eine Bahn der KVB. (Symbolbild)

Köln – Einen Tag vor Weiberfastnacht beschäftigte der Karneval das Amtsgericht mit einem Vorfall, der sich Rosenmontag 2019 an der KVB-Haltestelle Chlodwigplatz gegen 21 Uhr ereignete. Die Linie 16 war zur Abfahrt bereit, die KVB- Ordner versuchten vergeblich, nachrückende Jecken davon abzuhalten, die übervolle Bahn zu entern. Die Lichtschranke an den Türen war blockiert, so dass die Bahn nicht weiterfahren konnte.

Da verlor KVB-Fahrer Dirk B. (27,Name geändert) die Nerven. Der Mann sprang von seinem Fahrersitz auf, lief zur Eingangstür und zerrte mit einem resoluten Griff den Fahrgast von den Stufen. Dessen Kumpels griffen daraufhin den Fahrer an.

„Wollte niemanden verletzten, nur die Situation entzerren“

Der betrunkene Mann verlor durch den Schwung das Gleichgewicht und prallte mit dem Gesicht gegen eine metallene Halterung. Ein Nasenbeinbruch, der noch am selben Abend operiert werden musste, war die Folge.

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Dirk B. wurde wegen Körperverletzung angeklagt. „Ich wollte niemanden verletzen, nur die Situation entzerren, das Geschehen sollte nicht ausarten“, sagte er zu seiner Verteidigung. Es sei ihm nicht um Pünktlichkeit gegangen, denn „an Karneval hat man ohnehin keine Chance, den Fahrplan einzuhalten“. Immerhin hatten selbst die von der KVB eingesetzten Ordner es damals nicht geschafft, den betrunkenen Jeck vom Einsteigen abzuhalten.

KVB-Fahrer sitzt seit Jahren ohne Probleme am Steuer

„Ich stell' mir das nervig vor. Betrunkene, die die Bahn blockieren, das ist ja wohl keine Seltenheit an Karneval“, zeigte der Amtsrichter ein gewisses Verständnis, betonte jedoch auch: „Sie haben überreagiert. Das war nicht korrekt.“ Allerdings wolle man auch nicht „den Bock zum Gärtner machen“, wies der Richter auch „auf das Fehlverhalten des Geschädigten“ hin.

Auch die Staatsanwältin war nicht an einer Verurteilung interessiert und sprach von einem „heftigen Augenblicksversagen“, das mit einer Verfahrenseinstellung hinreichend sanktioniert wäre. Zumal der KVB-Fahrer am Arbeitsplatz für seine ruhige, besonnene Art bekannt war und seit Jahren ohne Probleme am Steuer saß.

Zahlt er jetzt 250 Euro Schmerzensgeld an das Opfer und nimmt an einem Anti-Aggressions-Training teil, wird das Verfahren ohne Urteil eingestellt.  

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