Abo

Karneval in der PandemieWas an Weiberfastnacht in Köln verboten ist – und was erlaubt

Lesezeit 2 Minuten
20200224romo_koeln62

Bilder wie dieses aus dem Vorjahr wird es diesmal an Karneval wohl nicht geben.

Köln – Karneval in der Pandemie stellt Jecke wie Ordnungsbehörden vor besondere Herausforderungen. Was ist zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch in Köln erlaubt? Was verboten? Welche Auflagen gelten für eine Kundgebung von Corona-Skeptikern am Donnerstag auf dem Neumarkt?  Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Darf ich an Weiberfastnacht Karneval feiern?

Das schon, aber am besten alleine zu Hause – so traurig das klingt. Offizielle Karnevalsveranstaltungen finden nicht statt. Die kürzlich noch einmal verschärften coronabedingten Kontaktbeschränkungen für Köln schreiben vor, dass sich in jedem privaten Haushalt zusätzlich maximal eine weitere Person aufhalten darf, die nicht zum Haushalt gehört. Das gilt auch für die Karnevalstage. Für alle Anlässe im Berufsleben oder bei ausnahmsweise zulässigen Versammlungen von mehr als zehn Personen, empfiehlt die Stadt, dass diese Zusammenkünfte auf fünf Personen begrenzt werden und dass, wenn mehr als fünf Personen teilnehmen sollen, diese vorher einen Schnelltest machen.

Darf ich draußen feiern?

Grundsätzlich ja, aber auch für Treffen im Freien gilt: pro Haushalt maximal eine weitere Person.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wo gilt ein Alkoholverbot?

Um Menschenansammlungen zu verhindern ist es von Weiberfastnacht, 6 Uhr, bis Aschermittwoch, 6 Uhr, im gesamten Stadtgebiet verboten, im öffentli­chen Raum Alkohol zu trinken. Zudem ist der Verkauf von Alkohol am Donnerstag ganztägig sowie am Freitag, Samstag und Rosenmontag jeweils ab 14 Uhr an folgenden Orten untersagt: Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebung, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel und Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.

Wie stellen sich Polizei und Ordnungsamt an Weiberfastnacht auf?

Die „große Masse“ der Menschen werde sich wohl wie schon bei der Sessionseröffnung am 11.11. an die Regeln halten, äußert sich ein Polizeisprecher zuversichtlich. Dennoch stelle man sich auch darauf ein, dass hier und da Jecke in größeren Gruppen zusammen feiern wollen – sowohl im Freien als auch im Privaten. Die Polizei ist zusätzlich zum Streifendienst mit Hundertschaften vor allem an den bekannten Feier-Hotspots in der Stadt unterwegs, auch das Ordnungsamt will verstärkt Präsenz zeigen und die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen und des Alkoholverbots kontrollieren.

Erwartet die Polizei größere Probleme?

Eher nicht, ein besonderes Augenmerk legen Polizei und Ordnungsamt aber auf den Neumarkt. Dort wollen Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen zwischen 15 und 19 Uhr eine Protestkundgebung abhalten – ursprünglich hatten sie 200 Teilnehmer angemeldet. Per Auflage und vor dem Hintergrund der erhöhten Infektionsgefahr hat die Stadt die zulässige Teilnehmerzahl aber auf maximal zehn begrenzt. Zusätzlich gilt Maskenpflicht und Abstand halten.

KStA abonnieren