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Keine Konsequenzen für WoelkiKirchenrechtler spricht von „Willkürjustiz“ des Vatikans

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Missbrauch Kirche

Köln – Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat die offenbar im Vatikan getroffene Entscheidung, auf die Untersuchung eines Vertuschungsvorwurfs gegen den Kölner Kardinal Rainer Woelki zu verzichten, scharf kritisiert. „Die Glaubenskongregation ignoriert auf groteske Weise die im Jahr 2010 von Papst Benedikt XVI. festgelegten Rechtsnormen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch“, sagte Schüller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Um Woelki zu retten, wird der frühere Papst geopfert, seine Gesetzgebung ad absurdum geführt. Das ist Willkürjustiz, die den Namen ‚Recht‘ nicht mehr verdient.“

Nach Meldungen verschiedener Medien plant der Vatikan keine kirchenrechtlichen Schritte gegen Woelki, der 2015 den Missbrauchsverdacht gegen einen mit ihm befreundeten Priester nicht untersucht und nicht nach Rom gemeldet hatte.

Nach Ansicht Schüllers und einer Reihe weiterer Kirchenrechtsprofessoren war dies ein Verstoß gegen päpstliche Normen, deren Verletzung Papst Franziskus zuletzt mit scharfen Sanktionen bedroht hat. „Papst Benedikt hat 2010 eine kategorische Pflicht für Bischöfe erlassen, jeden Missbrauchsfall nach Rom zu melden. Diese Vorschrift ist kategorisch. Es gibt hier keinen Ermessensspielraum“, betonte Schüller.

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Die vatikanischen Behörden verwiesen dagegen auf eine erst seit 2020 bestehende strenge Meldepflicht. Woelki habe demnach keine Pflichtwidrigkeit begangen, als er den fraglichen Fall 2015 nicht nach Rom weitergab. „Ob es klug war“, den Fall nicht zu melden, sei „allerdings eine andere Frage“, hieß es dazu aus der römischen Kurie.

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