Kind erleidet SchütteltraumaVater wird in Köln zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
amtsgericht_köln_heinekamp

Das Amtsgericht Köln. Hier verurteilte der Richter den Kindsvater zu einer Haftstrafe.

Köln – Die Diagnose ist eindeutig: Baby Max (1) kann weder sitzen, stehen, krabbeln oder den Kopf halten. Aufgrund eines erlittenen Schütteltraumas wird das Kind „Zeit seines Lebens unter einer komplexen geistigen und körperlichen Behinderung leiden“, es bedarf „auf Dauer einer umfassenden Pflege und Förderung“. So steht es in den Krankenakten des Kindes, dessen Vater sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten musste.

Vater spricht von „Augenblicksversagen“

Der Kindsvater hatte sich bereits am ersten Verhandlungstag Ende Januar zu den Vorwürfen geäußert und von einem Augenblicksversagen gesprochen. Er habe seinen damals vier Monate alten Sohn lediglich beruhigen wollen, weil sein Quengeln den Rest der Familie - gemeint war die Kindsmutter und sein Zwillingsbruder - um den dringend notwendigen Schlaf gebracht habe.

Durch das Schütteln hatte das Baby nicht nur schwerste neurologische Aussetzer davongetragen, sondern auch multiple Brüche der Rippen, Arme und Beine, so steht es in der Anklage. Das Gericht sprach im Urteil von „einer Familientragödie mit schlimmsten Folgen für alle Beteiligten“. Und stellte sich zuvor die Frage, inwieweit mit dem Strafrecht „Augenblicke eines kurzen Fehlverhalten mit lebenslangen Folgen adequat zu begegnen sei“.

Kind muss „lebenslang mit Folgen der Tat leben“

Die Staatsanwältin bewertete zu Gunsten des Kindsvaters seine „Überforderung im Tatzeitraum“, strafschärfend allerdings die schweren Folgen seines Handelns. Eine Bewährung hielt sie für ausgeschlossen und forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft. So lautete auch das Urteil. Eine Bewährungsstrafe werde dem Geschehen nicht gerecht, hieß es darin. „Letztlich ist Ihre Strafe zeitlich begrenzt, Ihr Sohn muss lebenslang mit den Folgen der Tat leben“, sagte der Richter zur Begründung.  

KStA abonnieren