Kitas, Schulen, VeranstaltungenDiese Verfügungen zu Corona gelten in Köln

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Leere vor dem Kölner Dom

Auch über die Kölner Domplatte bewegen sich aktuell kaum Menschen.

Köln – Die Stadt Köln schränkt angesichts der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus mit Verfügungen Teile des öffentlichen Lebens ein. Damit sollen direkte Kontakte von Menschen weitgehender als bisher vermieden werden.

Mehr Distanz soll eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hemmen und verlangsamen (hier finden Sie einen Überblick der Stadt Köln zu den Regelungen).

Die Allgemeinverfügung von Samstag (14. März) zum Verbot von Veranstaltungen und bestimmten Gaststätten zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten folgt dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Fragen und Antworten zum Coronavirus in Köln hat die Stadt Köln auch auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt (hier klicken).

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Die Verfügungen vom Wochenende im Einzelnen:

  • Schulen und Kitas

Schulen, Kindertagesstätten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sollen von Montag, 16. März vorerst bis zum 19. April geschlossen bleiben. Damit setzt die Stadt die Landeserlasse um. Unter Umständen bleibt für Kinder im Kita-Alter und für die Klassen 1 bis 6 die Möglichkeit, eine Notbetreuung wahrzunehmen, wenn die Eltern „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind und während des gesamten Zeitraums kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können. Eltern finden das Formular für die Arbeitgeberbescheinigung, die dafür notwendig ist, hier: https://www.stadt-koeln.de/agbescheinigung

Für Montag und Dienstag (16. und 17. März) gilt zudem eine Übergangszeit für Eltern, die keine Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen. Hier finden Sie den vollständigen Text der Regelungen der Stadt Köln für Kitas und Schulen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/betreuung/informationen-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-kindertageseinrichtungen.

  • Veranstaltungsverbot

Die Stadt untersagt mit Beginn am Sonntag, 15. März, bis zum 10. April jegliche Veranstaltung im Kölner Stadtgebiet einschließlich von Gottesdiensten und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Wochenmärkte bleiben einstweilen vom Verbot ausgenommen, da sie der Nahversorgung dienen.

Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen sind ebenfalls bis zum 10. April verboten. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich. Hier finden Sie die Regelungen für Veranstaltungen im Einzelnen.

  • Besuchseinschränkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Für ,,Besuchseinschränkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften im Sinne des § 24 Abs. 3 - 5 Wohn-und Teilhabegesetz“ gilt seit Samstag, 14. März, dass Besuche auf das Notwendigste zu beschränken sind. Zudem sind beispielsweise Veranstaltungen mit Externen untersagt und die Besuche müssen in den Zimmern der Bewohner stattfinden. (red)

  • Städtische Kultureinrichtungen

Bis einschließlich 19. April schließen alle Kultureinrichtungen der Stadt Köln (siehe hier die Infos der Stadt Köln). Dazu gehören die Museen, die städtischen Bürgerhäuser, die Stadtbibliothek sowie die Rheinische Musikschule und die VHS. Die Sportstädten sind derzeit noch geöffnet.

  • Schwerbehinderten- und Elterngeldstelle

Betroffene können dem Beratungsservice der Stadt derzeit ausschließlich telefonisch nutzen. (Für Infos der Stadt Köln hier klicken). Ein großer Teil des Publikums der Schwerbehindertenstelle gehört der Stadt zufolge zu den Risikogruppen für Coronavirus-Infektionen – aufgrund des Alters oder etwaiger Vorerkrankungen.

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