Knapp an Freiheitsstrafe vorbeiAutofahrer beleidigt radelnden Polizisten in Zivil

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Symbolbild

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Köln – „Sie haben eine kurze Zündschnur. Daran müssen Sie arbeiten“, sagte die Amtsrichterin, nachdem sie Mehmet K., einen 30-jährigen Einzelhändler, zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte. Zwar hatte er den Vorwurf alles in allem eingeräumt, trotzdem fühlte er sich ungerecht behandelt: Man glaube ihm ohnehin nicht, zumal er einen Polizisten als Zeugen gegen sich habe.

Dieser Beamte, 43 Jahre alt, gab zu Protokoll, er sei am 3. Oktober 2018 die Sebastianstraße in Niehl entlanggefahren, als er ausweichen musste. Der Angeklagte war dabei auszuparken und geriet auf den Radweg; den Radfahrer hatte er offenbar übersehen. Der rief ihm zu: „Mach die Augen auf, Junge“ und fuhr weiter. Erbost ließ Mehmet K. (Name geändert) den Motor aufheulen, fuhr dem Polizisten in Zivil hinterher, hielt neben ihm und schimpfte durchs offene Fenster los. Ungerührt setzte der Beamte seinen Weg fort. Mehmet K. ließ nicht locker, unter anderem beleidigte er den Polizisten als „Affe“ und „Pimmelgesicht“. Dem wurde es schließlich zu viel, und er verständigte Kollegen.

Angeklagter sagt, er sei ein „lieber Kerl“

„Beruflich bin ich so etwas gewöhnt“, sagte der 43-Jährige. In diesem Fall sei im die „Grenzüberschreitung“ aber zu weit gegangen. Anzeige erstattet habe er auch im Sinne anderer Verkehrsteilnehmer. Mehmet K. sagte, er könne sich an Details nicht erinnern, räumte aber ein, er werde die Wörter wohl gebraucht haben. Trotzdem entschuldigte er sich bei dem Polizisten. Der Richterin erklärte er: Würde sie seine Nachbarn befragen, bekäme sie zu hören, dass er ein „lieber Kerl“ sei. „Ein ganz so lieber Kerl sind sie wohl nicht", sagte sie und wies auf seine elf Vorstrafen hin; die Delikte reichen von Raub bis Fahrerflucht.

Allerdings liegt die letzte Verurteilung einige Jahre zurück. „Sonst würden Sie nicht mit einer Geldstrafe nach Hause gehen“, machte die Richterin Mehmet K. klar, dass er knapp an einer Freiheitsstrafe vorbeigekommen war.

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