SEK-EinsatzVerletzter bei Kölner Großmarkt-Schießerei erhält kein Schmerzensgeld

Lesezeit 1 Minute
data (1)

Beamte bei der Untersuchung des Autos des Angeklagten Karim P. nach der Großmarkt-Schießerei in Köln im Jahr 2011.

Köln – Das Landgericht Köln hat die Klage des ehemaligen Kaufmanns Karim P. auf Schmerzensgeld abgewiesen.

Der 57-jährige Kläger wurde 2011 bei einem Einsatz des SEK vor dem Kölner Großmarkt durch sechs Schüsse verletzt und ist seit dem dauerhaft beeinträchtigt. Der Mann machte laut Landesgericht geltend, es habe sich um einen rechtswidrigen Polizeieinsatz gehandelt und hatte auf ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro und Schadensersatz geklagt.

Verletzter bei Großmarktschießerei Köln

Karim P.: Er wurde bei der Großmarktschießerei 2011 in Köln verletzt und hatte auf Schmerzensgeld geklagt. (Archivbild)

Schüsse waren gerechtfertigt

Das Landgericht konnte jedoch keine Amtspflichtverletzung der SEK-Beamten feststellen. Die zu den Verletzungen führenden Schüsse seien gerechtfertigt gewesen, argumentierte das Gericht. 

Der 57-Jährige war im Sommer 2017 in einem Strafprozess wegen illegalen Waffenbesitzes und Bedrohung einer Mitarbeiterin zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden – aber nicht wegen seines Verhaltens bei der Schießerei. Im Hauptanklagevorwurf des versuchten Totschlags an einem SEK-Beamten hatte ihn das Gericht freigesprochen. (aga/dpa)

KStA abonnieren