Urteil des VerwaltungsgerichtsStadt Köln muss gegen Lärm auf Brüsseler Platz vorgehen

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Brüsseler Platz1

Der Brüsseler Platz ist an warmen Sommerabenden oft sehr belebt (Symbolbild). 

Köln – In den Lärm-Zoff um den Brüsseler Platz kommt Bewegung. Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Stadt am Donnerstag in einem Urteil dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Der Vorsitzende Richter Michael Huschens erklärte, dass für die Anwohner eine erhebliche Gesundheitsgefahr bestehe.

Stadt Köln muss Lärmpegel senken

Die Stadt müsse den Lärmpegel erheblich senken,  sagte der Richter. Damit gab er unter anderem der Klage (Aktenzeichen: 13 K 5410/15) des Anwohner-Ehepaars Ruth und Dieter Reichenbach statt, die seit Jahren um den Schlaf gebracht werden. „Die bisherigen Bemühungen der Stadt waren hilflos und erfolglos“, sagte der Kläger in Saal 1 des Verwaltungsgerichts.

Zur „Tour Belgique“ im April hatten sich an einem Wochenende bis zu 2000 Menschen auf dem Platz aufgehalten. „Das sind beeindruckende Zahlen“, sagte der Richter. Die Stadt müsse nun eine Rechtsverordnung schaffen.

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Wie die aussehen soll, wollte der Richter nicht vorgeben. Klar sei: „Ein Zaun ist keine Lösung.“ Das verlagere das Problem nur. Die Stadt sah ein, gegen die Zahlen schlecht argumentieren zu können. Man werde nun in die Prüfung einsteigen.

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Der Richter kündigte an, Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zuzulassen. Damit wird es noch einige Zeit dauern, bis es eine endgültige Entscheidung gibt. (red)

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