Opfer floh aus der UkraineJunge Studentin in Kölner Unterkunft vergewaltigt – Haftstrafe

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Der Angeklagte mit Verteidiger Ingo Lindemann beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte mit Verteidiger Ingo Lindemann beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Das Kölner Landgericht hat einen aus der Ukraine geflüchteten Mann wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt. Zum Zimmer des Opfers in einer Unterkunft verschaffte sich der Täter mit einem perfiden Trick Zutritt.

Für die Vergewaltigung einer Studentin in einer Kölner Unterkunft muss ein Kriegsflüchtling aus der Ukraine für fünf Jahre ins Gefängnis. Das entschied am Dienstag das Landgericht Köln. Der Täter hatte ein Geständnis angelegt. Das Opfer leidet laut Richter Benjamin Roellenbleck in mehrfacher Hinsicht. So habe der Vater seine Tochter aus der Familie, die aus einem Land mit sehr strengen islamischen Regeln stammt, verstoßen und mit dem Tod bedroht.

Köln: Vergewaltiger droht die Abschiebung

Dem ursprünglich aus Turkmenistan stammenden Angeklagten droht zudem die Abschiebung. Bei Rechtskraft des Urteils könnte diese nach der Hälfte der Haftstrafe, also in etwa zwei Jahren, vollzogen werden. Noch ist aber nicht klar, ob Revision eingelegt wird. Die Staatsanwältin hatte sechseinhalb Jahre Gefängnis gefordert, Verteidiger Ingo Lindemann nicht mehr als vier Jahre Haft.

Der 27-Jährige hatte in der Ukraine studiert und später als Auslieferungsfahrer gearbeitet. Nach Kriegsbeginn floh er zusammen mit seiner Freundin aus der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Ende März erfolgte die Einreise nach Deutschland und dann die Unterbringung in einem ehemaligen Hotel in Köln. Hier wohnte auch das spätere Opfer, das ebenfalls aus der Ukraine geflüchtet war.

Kölner Täter: Mit perfidem Trick zum Opfer gelangt

Am Tattag im vergangenen Mai hatte der Angeklagte die Studentin laut Urteil zu sich und seiner Freundin aufs Zimmer eingeladen und zum Trinken eines Whisky-Mischgetränks animiert. Danach habe das Paar die betrunkene Frau zu ihrem Zimmer gebracht. Schon da habe der Angeklagte versucht, die Zimmertür der Studentin einen Spalt aufstehen zu lassen, was aber nicht gelang.

Zurück im eigenen Zimmer sagte der Angeklagte zu seiner Freundin, er müsse noch etwas für sich sein. Der 27-Jährige ging daraufhin wieder zum Zimmer seines späteren Opfers. Als er sah, dass die Tür verschlossen war, wandte sich der Mann an den Nachtportier. Den bat der Täter „das Zimmer seiner Schwester“ aufzuschließen – dem der arglose Mitarbeiter dann auch nachkam.

Kölner Richter: Strafe wäre ohne Geständnis höher ausgefallen

Wie der Angeklagte selbst zugegeben hatte, vergewaltigte er die schlafende Studentin und hielt ihr den Mund zu, als sie schmerzerfüllt erwachte. Auch eine gefährliche Körperverletzung sah das Gericht als erfüllt an, nachdem der Täter sein Opfer gebissen hatte. 

Richter Roellenbleck sprach von einem geplanten Vorgehen des Täters und „brachialen Folgen“, auch in familiärer Sicht, für das Opfer, das sich in psychologischer Behandlung befinde. „Die Strafe wäre ohne Geständnis deutlich höher ausgefallen“, sagte der Vorsitzende. Der Geschädigten blieb somit immerhin eine umfangreiche Befragung auf Grundlage eines strittigen Sachverhalts erspart.

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