Kölner AmtsgerichtLadendieb klaut Streuselkuchen und Kaffee und muss ins Gefängnis

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Mario Geuenich.

Köln – Nachdem Polizisten einen 23-Jährigen am Neumarkt kontrolliert und ihm sieben Einheiten kugelförmiger „Bubbles“ mit Heroin abgenommen hatten, lief der junge Mann am Folgetag mit einem Joint in der Hand durch den Kölner Stadtteil Godorf; das machte abermals Polizisten auf ihn aufmerksam.

Wieder wurde der Mann kontrolliert, diesmal mit fünf Gramm Heroin erwischt. Am Mittwoch musste sich der Beschuldigte vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Ladendieb steckt Kaffee und Streuselkuchen ein

Die Kölner Staatsanwaltschaft warf dem Bewohner einer Kölner Flüchtlingsunterkunft außerdem diverse Ladendiebstähle vor, die er auch alle einräumte. Bei Rewe steckte er zwei Flaschen Whiskey, zehn Dosen Energydrinks und zwei Packungen Kaffee ein, ähnliche Beute machte er bei Lidl. In einer Aldi-Filiale ließ der Ladendieb außerdem einen Streuselkuchen mitgehen. 

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„Ich habe den Eindruck, mein Mandant ist gar nicht richtig anwesend“, sagte Verteidiger Mario Geuenich und zeigte auf den Angeklagten, der mit glasigem Blick auf der Anklagebank saß. Der Mann brauche Hilfe, eine Therapie, um von seiner seit Jahren bestehenden Drogensucht loszukommen. 

Angeklagter seit Jahren drogensüchtig

Die beim Angeklagten gefundenen Drogen habe dieser zum Eigenkonsum dabei gehabt, so Geuenich. Die Ladendiebstähle habe er auch begangen, um die Waren zu verkaufen. „Er wollte sich mit dem Erlös kein schönes Leben machen, sondern seine Drogensucht finanzieren“, so der Verteidiger. Auch habe er einige Dinge selbst verbraucht.

Der Angeklagte berichtete, vor etwa fünf Jahren aus Algerien über Libyen und Italien nach Deutschland gekommen zu sein. Er habe hier arbeiten wollen, aber nur eine Duldung bekommen. Er habe erst in Deutschland begonnen, Drogen zu nehmen. Mehrfach wurde der Mann straffällig, saß schon mehrere Monate im Gefängnis.

Richterin verhängt Haftstrafe ohne Bewährung

Aufgrund der Vorbelastungen sah der Staatsanwalt keinen Raum für eine Bewährungsstrafe und forderte ein Jahr und zehn Monate Gefängnis. 

Die Richterin verhängte letztlich 14 Monate Haft; bis zu einer möglichen Rechtskraft kam der Angeklagte auf freien Fuß. Er war in Haft, da er zu einem früher anberaumten Verhandlungstermin nicht erschienen war. 

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