Kölner AmtsgerichtSchüsse auf Fenster im Nachbarhaus wegen Lärmbelästigung?

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Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Waren es die wummernden Bässe, die lautstarken Beats von Gegenüber, die einen 76-jährigen Pensionär zum Straftäter machten? Laut Anklage soll der Ex-Beamte, der früher Kampfsport unterrichtete und mehrere Bücher schrieb, in der Innenstadt wegen der Lärmbelästigung zur Waffe gegriffen und mit Stahlkugeln aus einer Gaspistole auf das Nachbarfenster im Haus gegenüber gefeuert haben.

Dort ansässig war eine Unternehmensberatung mit 300 Mitarbeitern, die in ihrer Freizeit in einem Nebenraum mit ihrer Band proben durften. Sie waren zutiefst erschrocken, als sie die geplatzte Fensterscheibe registrierten und die Stahlkugeln, die am Boden lagen. Allerdings war niemand bei der Attacke verletzt worden.

Munition in der Wohnung

Die Anzeige gegen unbekannt führte zu dem Ex-Beamten, der sich nun im Prozess wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung auf der Anklagebank einfinden musste. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Ermittler weitere Munition und einen Schlagring sichergestellt.

Doch der Rentner wies jede Schuld von sich: In den letzten Jahren sei wiederholt dort geschossen worden – „Täter unbekannt“. Er jedenfalls sei es nicht gewesen. „Schwierige Beweislage“ befand dann auch der Amtsrichter, der die Anklage wegen versuchter Körperverletzung sogleich einstellte. Auch ein Sachverständigen-Gutachten half nicht weiter: Denn die Kugel war damals abgeprallt und zu Boden gefallen, es gab keine weiteren Beweismittel.

Verfahren eingestellt

Niemand hatte den Rentner schießen sehen. „Wer geschossen hat, das müssen wir nachweisen, können wir aber nicht“, begründete der Amtsrichter die Einstellung. Übrig blieb der Besitz des Schlagrings, der nicht erlaubt ist. Wegen geringer Schuld wurde das Verfahren gegen den 76-Jährigen daher eingestellt: gegen die Auflage, 600 Euro Bußgeld zu zahlen.

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