Kölner Arzt vergiftetNeuer Richter-Beschluss belastet die Schwiegertochter schwer

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Die angeklagte Maklerin (42) mit ihrem Verteidiger Jürgen Graf im Landgericht.

Köln – Der Strafprozess um den vergifteten Arzt aus dem Kölner Westen befindet sich im Landgericht auf der Zielgeraden – und nun könnte eine Vorentscheidung gefallen sein. In einem aktuellen Beschluss, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, bezeichnet Richter Peter Koerfers die beschuldigte Immobilienmaklerin des versuchten Mordes an ihrem Schwiegervater nach aktueller Bewertung weiterhin als dringend verdächtig. Der Richter begründet diese Ansicht ausführlich.

Kölner Insulin-Fall: Richter weist Haftbeschwerde ab

Der Mutter von zwei kleinen Kindern wird vorgeworfen, ihren Schwiegervater in dessen Villa zunächst mit dem Mittel Tavor ruhiggestellt und ihm dann eine fast tödliche Dosis Insulin gespritzt zu haben. Und zwar am 5. Juli 2020 in der Zeit zwischen 16:04 und 17:35 Uhr. Die Verteidiger Jürgen Graf und Frank Seebode hatten argumentiert, dass ihre Mandantin die später im Körper des Opfers festgestellte Menge an Insulin in der kurzen Zeitspanne niemals hätte verabreichen können.

Die nun schriftlich erfolgte Stellungnahme der Schwurgerichtskammer mit der Tendenz zu einem möglichen Schuldspruch ist die deutliche Antwort auf eine Haftbeschwerde der Verteidigung, die stets die Unschuld der Angeklagten beteuert. Richter Koerfers und seine Kollegen pochen weiterhin auf den Haftgrund der Schwerstkriminalität. Auch gelte Fluchtgefahr. Es sei nicht auszuschließen, dass sich die Angeklagte dem laufenden Verfahren trotz ihrer familiären Bindungen entziehen würde.

Handy-Auswertung belastet Schwiegertochter schwer

Die 42-jährige Angeklagte ist selbst Diabetikerin, hatte demnach leichten Zugang zu Insulin. In dem Beschluss zur Haftfortdauer macht ­­die Kammer um Richter Koerfers deutlich, wie sehr die Auswertung des Handys der Angeklagten mit Suchbegriffen zu großen Mengen Insulin diese belaste. Der gelöschte Suchverlauf ihres iPhones konnte wieder hergestellt werden.

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Mit ihrer damals fünfjährigen Tochter hatte die Angeklagte ihren Schwiegervater besucht. Für das Gericht steht fest, dass die Tochter ab 16.30 Uhr Kinderserien auf „Netflix“ geschaut habe und somit abgelenkt gewesen sei. Nachdem das laut Anklage dem Senior eingeflößte Beruhigungsmittel gewirkt haben könnte, bestand für die Angeklagte laut Richter in der nächsten Stunde des Aufenthaltes in der Villa die ausreichende Möglichkeit, dem Schwiegervater Insulin in großer Menge zu spritzen.

Kölner Maklerin droht lebenslange Gefängnisstrafe

Das Gericht stützt sich in dem Beschluss vor allem auf die Expertise der angesehenen Kölner Toxikologin Hilke Andresen-Streichert vom Institut für Rechtsmedizin, die an insgesamt neun Verhandlungstagen im Landgericht ausgesagt hatte. Deren Ausführungen gebühre der Vorzug vor den Darlegungen eines von der Verteidigung benannten Gutachters aus Duisburg. Der hatte aufgrund der festgestellten Werte beim Opfer auch den Zeitpunkt der Insulinabgabe viel später angesetzt.

Nach dem Beschluss des Gerichts wird die Luft für die Angeklagte immer dünner, zumal das Beweisprogramm fast absolviert ist. Etliche Zeugen und Sachverständige wurden bereits gehört. Während eine Verurteilung derzeit offenbar wahrscheinlich erscheint, geht es auch um die mögliche Höhe der Strafe. Wegen versuchten Mordes nah an der Vollendung – das Opfer ist ein Pflegefall – droht eine lebenslange Gefängnisstrafe. Und das bedeutet konkret nicht weniger als 15 Jahre Haft.

Habgier als mögliches Motiv der Schwiegertochter

Milder könnte ein möglicher Schuldspruch ausfallen, wenn der Angeklagten etwa die schweren Tatfolgen nicht gänzlich zugerechnet werden könnten. So sprach Verteidiger Graf davon, dass der Senior auf der Intensivstation der Uniklinik engmaschiger hätte überwacht werden können. Dessen Zuckerwerte hatten sich dramatisch entwickelt. „Ich sehe da keinen Behandlungsfehler“, bewertete die Kölner  Gerichtsmedizinerin Sibylle Banaschak die Arbeit der Kollegen.

Das Motiv für den mutmaßlichen Mordversuch hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift nicht erfasst. Möglich erscheint Habgier, zumindest nach Aussage diverser Zeugen. So soll die Angeklagte signalisiert haben, in die Villa des Schwiegervaters einziehen zu wollen. Sie selbst weist das zurück. Die Verteidiger sprechen von einem Selbstmordversuch des Seniors. Der Prozess vor dem Landgericht wird fortgesetzt.

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