Kölner GerichtsprozessPolizisten am Handy als „Spasti“ beschimpft

Lesezeit 3 Minuten
Polizei_Symbolbild_180528

Symbolbild

Köln – „Spasti“ war noch der harmlosere in einer Reihe von unflätigen Ausdrücken, die sich ein Streifenbeamter im September vergangenen Jahres an der Olpener Straße anhören musste.

Es ging um eine Verkehrskontrolle, eine junge Frau war beim Telefonieren am Steuer erwischt worden. Der Beamte schrieb wegen der Ordnungswidrigkeit ein Knöllchen, überprüfte routinemäßig das Kennzeichen – und landete einen Treffer. Das Fahrzeug war zur Fahndung ausgeschrieben. Möglicherweise war das Kennzeichen gestohlen oder das Auto betrügerisch erworben worden. Über den genauen Straftatbestand hatten die Beamten jedenfalls keine Kenntnis, als sie die Fahrerin um Aufklärung baten.

Die erklärte konsterniert, das Auto gehöre gar nicht ihr, vielmehr ihrem Vater. Den rief sie an, reichte das Handy an den Polizisten weiter und das Geschehen nahm seinen Lauf. Denn was dann passierte, wurde im Saal des Amtsgerichts kontrovers wiedergegeben. Der Vater, ein arbeitsloser Schreiner, hatte wegen Beleidigung einen Strafbefehl über 4800 Euro erhalten und dagegen Einspruch eingelegt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der 37-Jährige gab zwar zu, den Polizisten übelst beschimpft zu haben, allerdings habe er sich in einem Ausnahmezustand befunden. Immerhin habe ihn der Mann am anderen Ende einer Straftat beschuldigt, obwohl er sich keiner Schuld bewusst gewesen sei. Auf keinen Fall, das betonte er mehrfach, sei er davon ausgegangen, dass es sich bei seinem Gesprächspartner um einen Polizeibeamten gehandelt habe. „Warum soll mein Mandant davon ausgehen, dass sich am Handy seiner Tochter ein Polizist meldet?“ Denn der Angeklagte hatte erklärt, der Polizist sei sofort am Handy gewesen, mit der Tochter habe er überhaupt nicht gesprochen.

Tochter soll aussagen

Der Polizist schilderte die Situation anders. Er habe das Telefon von der Tochter in die Hand gedrückt bekommen, nachdem diese mit ihrem Vater gesprochen habe. Daraufhin habe er sich vorgestellt und gebeten, dass der Vater als Halter des Fahrzeugs Angaben zum Kauf des Autos machen könne. Doch dazu kam es nicht, weil der Vater sofort in Rage geriet und das Telefonat abgebrochen wurde. „Ich wollte klären, was los ist. Aber so übel angegangen zu werden, das habe ich in der Form noch nie erlebt“, sagte der Beamte.

Erst Wochen später stellte sich heraus, dass der Schreiner das Auto zwei Tage zuvor gekauft hatte und es nicht sofort auf seinen Namen zugelassen hatte. Wegen des fahrlässigen Vergehens war er zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Richter jedenfalls zweifelte nicht an der Schuld des Angeklagten: „Selbst wenn er davon ausging, keinen Polizisten vor sich zu haben, rechtfertigt das keine Beleidigung.“ Gleichwohl ist ein weiterer Verhandlungstag erforderlich: Die Tochter soll noch als Zeugin gehört werden.

KStA abonnieren