Kölner InnenstadtMann verrückt Tisch in Döner-Imbiss und beklaut Kunden

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Der Dieb verrückte in dem Döner-Imbiss seinen Tisch.

Köln – Als scheinbar normaler Kunde saß der Teenager (18) – vor den Corona-Einschränkungen – im Döner-Imbiss am Barbarossaplatz, als er plötzlich seinen Tisch verrückte. Der Grund war dreist, denn so näherte sich der Mann immer mehr einem wirklichen Kunden – den er beklauen wollte. 

Köln: Dieb rückte Tisch an Kunden heran  

Der Dieb hatte sich so nah an den Nachbartisch gerückt, dass er unbemerkt in die Jackentasche seines Opfers greifen konnte. Dort zog er ein Samsung-Smartphone im Wert von 500 Euro heraus.

Einige Monate später hatte der Mann eine Fußgängerin im Bereich Kalk Post beklaut, diesmal erbeutete er mit einem Taschendiebstahl ein Smartphone im Wert von 800 Euro. 

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Verteidiger Frank Hatlé räumte die Vorwürfe für seinen Mandanten ein. Dieser habe sich als Flüchtling aus Syrien in einer Notlage befunden. Der Anwalt monierte, dass sein Mandant nun schon zwei Monate in U-Haft gesessen habe, dabei hatte man ihm ein schnelleres Verfahren zugesagt. 

Köln: Täter schlug nach Haft wieder zu 

Die Zeit im Gefängnis sei hart für ihn gewesen, vor allem zuletzt, da wegen Corona die Aktivitäten eingeschränkt worden seien. Der Richter erinnerte den Angeklagten daraufhin daran, bereits vorbestraft zu sein und vier Wochen Jugendarrest erhalten zu haben. 

„Da konnten sie sich schon mal so eine Zelle anschauen, und dann dauert das nur wenige Wochen und sie klauen wieder“, sagte der Richter, „Diebstahl ist verboten, sie können nicht einfach machen, was sie wollen.“ 

Köln: Keine Sozialstunden wegen Corona-Pandemie 

Als Urteil setzte der Richter einen sogenannten Schuldspruch fest, womit der 18-Jährige unter Bewährung steht. „Sie sagten in schwieriger Situation zu sein, das geht aber Zehntausenden anderen auch so“, meinte der Richter. Offenbar sei der 18-Jährige, der sagte eine Schule besuchen zu wollen, zu ungeduldig, was seine Pläne in Deutschland beträfe. Er solle sich an die Weisungen des Ausländeramtes halten. 

Sollte Angeklagte eine weitere Straftat begehen, wird er auch für den gerade verhandelten Vorgang bestraft. Der Staatsanwalt hatte noch Sozialstunden angeregt, die Durchführung sei aufgrund der Corona-Pandemie aber derzeit schwierig.

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