Kölner Jeans-GeschäftProgrammierer filmt heimlich Frauen in Umkleidekabine

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Eine Frau in einer Umkleidekabine (Symbolfoto)

Köln – Dirk S. (33, Name geändert) hat als Programmierer einen guten Job, sieht gut aus, ist nicht vorbestraft und hat offensichtlich ein Problem, „das man auf den ersten Blick so nicht vermuten würde“, formulierte es die Amtsrichterin im Strafprozess. S. hat mehrfach heimlich Frauen in der Umkleide eines Jeansladens auf der Breite Straße gefilmt.

„Sexualpräferenz: Voyeurismus“, beschreibt der Therapeut des Angeklagten das Problem seines Mandanten. Für den Staatsanwalt hat sich S. wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ strafbar gemacht.

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Im Prozess ergreift S. die Flucht nach vorn. Noch bevor er von der Richterin über seine Rechte aufgeklärt wird, gibt er alles zu: „Das ist korrekt“, bestätigt er den Anklagevorwurf. Er hatte eine in einem Stoffbeutel versteckte Videokamera so in der Umkleidekabine des Bekleidungsgeschäfts in der Innenstadt postiert, dass er die Frauen unbemerkt aufnehmen konnte, die Kamera steuerte er vom Handy aus. Zuvor hatte er ein Stück Stoff des Vorhangs der Umkleide abgeschnitten.

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„Ich würde auch nicht gerne beim Umziehen gefilmt werden. Die ganze Situation ist mir zutiefst unangenehm“, sagt. S. Seine Motivation? „Ich bin nicht mehr die Person, die ich zum Tatzeitpunkt war“, erklärt er etwas umständlich und holt dann weiter aus.

Einsamkeit und Isolation

Berufsbedingt zog er aus einer anderen Stadt nach Köln um, verließ seine Partnerin und musste ganz von vorn anfangen: „Keine Freunde, das soziale Netzwerk war abgebrochen, eins kam zum anderen.“ S. spricht von Gefühlen wie Einsamkeit und Isolation. „Da geht man in einen Club oder in eine Bar, aber nicht in eine Umkleidekabine“, meint dazu die Amtsrichterin.

Als das Ganze aufflog, zog S. die Notbremse, suchte einen Therapeuten auf und gab bei der Polizei freiwillig Speichelprobe, Fingerabdrücke und seine DNA zu den Akten. „Ein Strafmilderungsgrund“, befand die Amtsrichterin, die sich irritiert zeigte über das Verhalten der Anklagebehörde.

Denn dort war angesichts des einsichtigen Verhaltens des Angeklagten bereits im Vorfeld eine Verfahrenseinstellung in Betracht gezogen worden. S. sollte lediglich auf die Herausgabe der „Tatwaffen“ verzichten, also Kamera, Stoffbeutel und Handy. Was er auch per Einschreiben sofort bestätigte.

300 Euro Geldauflage

Doch offensichtlich ging der Brief bei der Staatsanwaltschaft verloren. So kam es zum Prozess, in dem sich die Anklagebehörde spröde zeigte und das Verfahren zunächst nicht einstellen wollte.

Erst auf Druck der Richterin kam die Zustimmung. Zahlt S. 300 Euro an die Staatskasse, werden die Akten ohne Urteil zugeklappt und S. gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

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