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Kölner LandgerichtProzess gegen Auenweg-Raser geplatzt – Schöffe wird ausgetauscht

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Auenweg-Raser Krasniqi verpixelt

Die beiden Angeklagten im Kölner Raserprozess mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal.

Köln – Der Revisionsprozess  wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin auf dem Auenweg ist geplatzt. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts  hat am Dienstag entschieden,  dass bei einem der beteiligten Schöffen die „Besorgnis der Befangenheit“ bestehe.

Der Laienrichter hatte in der Mittagspause des ersten Verhandlungstags Mitte voriger Woche gegenüber seinen Richterkollegen Bemerkungen gemacht, aus denen eine  Nähe zur „Raserszene“  hervorging.  Die Kammer  habe dies „sofort für alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit transparent gemacht“, teilte Landgerichtssprecher Jan F. Orth mit.

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Seitdem hätten  sowohl die beiden Angeklagten Firat M. und Erkan F. als auch die  Staatsanwaltschaft und Nebenkläger  Nikolaos Gazeas,  der die Familie der getöteten Radfahrerin Miriam Scheidel (19) vertritt, Befangenheitsgesuche gegen den 31-jährigen   vorgebracht. Daraufhin habe die Kammer  ihre ablehnende Entscheidung getroffen.

Somit  darf der Mann nicht weiter an der  Verhandlung   mitwirken. Die Folge  ist, dass der Revisionsprozess ausgesetzt werden und mit  neuer Besetzung von vorn beginnen muss. Der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer  hat vor, das Verfahren für Januar/Februar  2018 neu  zu terminieren. 

Freiheitsstrafen auf Bewährung

Im April des vergangenen Jahres waren die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung  von einer anderen Strafkammer des Kölner Landgerichts  in erster Instanz zu Bewährungsstrafen  von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Bei einem illegalen Rennen  am 14. April 2015 auf dem Auenweg war F.s BMW ins Schleudern geraten und hatte die Radfahrerin tödlich verletzt.

Der Bundesgerichtshof  hob das vielen als zu milde erscheinende Urteil insoweit auf, als es die Aussetzung der Strafe zur Bewährung betrifft. Die Karlsruher Richter  begründeten ihren Beschluss damit, das Landgericht habe sich nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Bewährungsstrafe auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirke. Bei der Neuauflage des Prozesses hat die 3. Große Strafkammer also darüber zu entscheiden, ob die beiden 24 Jahre alten Männer doch noch ins Gefängnis müssen.

Zunächst  jedoch ist  offen, wann genau erneut verhandelt wird. „Im Verfahren hat der Schöffe  sich richtig verhalten“, erklärt Pressesprecher Orth. „Die Schöffen wissen vor Verlesung des Anklagesatzes  durch den Vertreter  der Staatsanwaltschaft nicht,  worum es in dem jeweiligen Verfahren geht.“  Der 31-Jährige  habe „unverzüglich“  nach der Verlesung  „seine Szenenähe offengelegt“. Genau für solche Fälle seien „die Vorschriften über die Ablehnung von Gerichtspersonen gedacht“. Der Schöffe hatte  erzählt, dass er vor 13 Jahren    selber als Verkehrsrowdy der Polizei ins Visier geraten war und  außerdem aus Jugendzeiten einen Mann kennt, der seinerseits mit einem der Angeklagten bekannt ist.

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