Kölner MordprozessAngeklagter Rapper soll psychiatrisch untersucht werden

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Der angeklagte Rapper mit seinem Anwalt.

Köln – Im Prozess gegen Rapper Bünyamin K., der des versuchten Mordes angeklagt ist, haben die Verteidiger am Donnerstag, der Tag an dem mit den Plädoyers gerechnet wird, einen Antrag auf weitere psychologisch-psychiatrische Begutachtung gestellt.

Dem 27-Jährigen wird zur Last gelegt, im Oktober 2017 in einem Kiosk am Gottesweg in Zollstock auf ein ehemaliges Mitglied der Rocker-Gruppierung Hells Angels, den 36 Jahre alten Feyyaz B., eingestochen zu haben. Zu Beginn des Prozesses im Juni sprach Bünyamin K. von massivem Drogenkonsum und einem wahnhaften Zustand vor der Messerattacke.

Vermindert „Paranoides Syndrom“ Schuldfähigkeit?

Eine Sachverständige hat bereits dargelegt, wegen eines „substanzbedingten paranoiden Syndroms“ könne sein „Urteils- und Steuerungsvermögen“ zur Tatzeit „erheblich eingeschränkt“ gewesen sein. Die Verteidiger wollen analysieren lassen, ob dies auch für die Vernehmungssituation am 16. Oktober 2017 gilt.

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Der Angeklagte habe beim Verhör im Hochsicherheitstrakt unter extremer Belastung gestanden. Deshalb sei fraglich, ob er „aussagetüchtig“ gewesen sei. Über den Antrag hat die 21. Große Strafkammer noch nicht entschieden. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt (cs)

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