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Kölner NachtlebenPolizeipräsident Jacob für Messerverbot auf Partymeilen

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Zülpe-am-Abend

Die Zülpicher Straße (hier im Bild) und die Kölner Ringe zählen gerade zu den Brennpunkten im Nachtleben der Stadt.

Köln – Kölns Polizeipräsident Uwe Jacob ist offen für ein Waffenverbot an bestimmten Brennpunkten in der Stadt. Generell könne er sich das „als weiteren Baustein für mehr Sicherheit“ vorstellen, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage. „Messer haben auf Partymeilen nichts verloren.“

Auf der Zülpicher Straße war am 31. Juli nachts ein 16-Jähriger im Streit mit Gleichaltrigen erstochen worden. Auch auf den Ringen eskalieren immer wieder Auseinandersetzungen, bei denen auch Messer eingesetzt werden. Beide Straßen zählen aktuell zu den Brennpunkten im Kölner Nachtleben. Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) hatte sich Anfang der Woche für eine Waffenverbotszone in der Düsseldorfer Altstadt stark gemacht. Dort waren zuletzt ein 19-Jähriger bei einer Messerattacke gestorben, Tage später wurde ein 17-Jähriger durch Messerstiche schwer verletzt.

Viele zumeist junge Männer, die ein Messer bei sich trügen, versicherten, sie hätten es zur Selbstverteidigung dabei, berichtet ein hochrangiger Ermittler der Kölner Polizei. Der Beamte hält das für eine Schutzbehauptung. „Wenn da zwei Gruppen aufeinander treffen, gerät die Situation schnell außer Kontrolle. Ich habe den Eindruck, die Täter sind sich gar nicht über die Konsequenzen des kurzen Stichs bewusst, den sie machen – für das Opfer und für sich selbst.“

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Landesregierung müsste Rechtsverordnung erlassen

Grundsätzlich braucht es für das Einrichten einer Waffenverbotszone eine Rechtsverordnung, die die Landesregierung erlassen muss. In NRW hat es das bislang noch nicht gegeben. Mit Blick auf die Situation in Düsseldorf prüft das Innenminsterium derzeit die Voraussetzungen.

Mit der Rechtsverordnung kann das Mitführen von Messern, Pistolen und anderen Waffen auf bestimmten Straßen, Wegen oder Plätzen untersagt werden. Zwei Bedingungen schreibt das Gesetz vor: An den betreffenden Orten müssen schon wiederholt Straftaten mit Waffen verübt worden sein – und zwar Raubüberfälle, Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Mord und Totschlag. Und es muss durch Tatsachen belegt sein, dass auch künftig an diesen Orten mit solchen Taten zu rechnen ist. Darüber entscheiden Polizei und Stadtverwaltung in einer Risiko- und Lageeinschätzung.

Eigenmächtig und ohne Rechtsverordnung des Landes dürfen Kommunen nur so genannte gefährliche Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, an bestimmten Orten verbieten, also beispielsweise Baseballschläger oder Messer mit Klingen, die kürzer sind als vier Zentimeter. „Aktuelle Überlegungen" zu einem möglichen Waffenverbot in Köln gebe es nicht, sagt Stadtsprecher Alexander Vogel. „Aber alles, was die Sicherheit der Kölnerinnen und Kölner und unserer Gäste erhöht, wird die Stadt Köln mit der Polizei besprechen, prüfen und sich eng abstimmen und dann gegebenfalls auf das Land zugehen."

Waffenverbot bislang nur im Hauptbahnhof - und nur manchmal

In Köln gilt eine Waffenverbotszone bislang nur im Hauptbahnhof – und das auch nicht permanent, sondern nur an wenigen Wochenenden im Jahr. Denn die für Bahnhöfe zuständige Bundespolizei stellt bei Einsätzen und Personenkontrollen immer wieder fest, wie viele Menschen mit Waffen, vor allem mit Messern unterwegs sind und diese auch bei Überfällen oder Auseinandersetzungen einsetzen. Daher erklärt die Behörde in unregelmäßigen Abständen verschiedene Bahnhöfe in NRW für jeweils ein Wochenende zu einer Waffenverbotszone und kontrolliert die Einhaltung verstärkt.

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Um das tun zu können, erlässt sie vorab eine so genannte Allgemeinverfügung. Verboten ist dann für einen begrenzten Zeitraum das Mitführen von Feuerwaffen, Messern, Pfeffersprays und Schlagstöcken im betreffenden Bahnhof. Wer dennoch mit einer Waffe erwischt wird, bekommt einen Platzverweis und muss ein Zwangsgeld zahlen. „Mit dieser Maßnahme versucht die Bundespolizei, die Bürger und Bürgerinnen für die Gefahren durch das Mitführen solcher Gegenstände zu sensibilisieren“, begründet eine Sprecherin.

Sinn ergibt ein solches Verbot nur, wenn die Einhaltung auch kontrolliert wird. An einzelnen Wochenenden könne die Bundespolizei das personell gut leisten, wie die Sprecherin betont, aber nicht an 365 Tagen und rund um die Uhr.

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