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Unfall mit Kölner RadsportlerAutofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Zeichen von Trauer und Solidarität: Knapp 1000 Radsportler gedachten dem Verunglückten im Jahr 2017 an der Unfallstelle.

Zeichen von Trauer und Solidarität: Knapp 1000 Radsportler gedachten dem Verunglückten im Jahr 2017 an der Unfallstelle.

Köln/Hürth – Um 14.38 Uhr hatte der Vorsitzende Richter, Stefan Schneider, das Urteil gegen den 34-jährigen Hürther verkündet, der am 11. Juli vergangenen Jahres den tödlichen Unfall an der Bonnstraße Ecke Nussallee in Fischenich verursachte. Dabei starb der 17-jährige Philip, der mit seinem Rennrad unterwegs war, Mitglied im Verein für Straßenfahrer (VCS Köln) war und als Nachwuchstalent galt.

Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde der Hürther vom Schöffengericht wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Zudem darf er seinen seit dem Unfall einzogenen Führerschein erst in zwei Jahren wieder beantragen. Beim Urteil wurde berücksichtigt, dass der Hürther keine Vorstrafen hat.

Unfallhergang rekonstruiert

Im Prozess wurde der Unfallhergang rekonstruiert. Demnach war der Angeklagte am Unfalltag unterwegs zu seiner Arbeitsstätte in Brühl. Auf der Bonnstraße stand er zunächst mit anderen Fahrzeugen vor einer Ampel. Was ihn dann veranlasste auszuscheren, die wartenden Autos zu überholen, das Rotlicht der ersten Ampel zu ignorieren, weiter Gas zu geben und auch über die zweite rote Ampel zu fahren, blieb bis zum Schluss unklar. Ihm fehle die Erinnerung, erklärte der Angeklagte mehrmals. Fest steht, dass er mit etwa 90 Stundenkilometern über die Kreuzung in Höhe der Nussallee zuraste.

Zur gleichen Zeit war Philip mit seinem Freund auf dem Rennrad unterwegs. Beide hatten schon etwa 130 Kilometer hinter sich und wollten zur nächsten Eisdiele. Laut Gutachten fuhr der Junge mit 41 Stundenkilometern die Nussallee herunter, bog in die Rechtskurve, missachtete dabei selbst das für ihn geltende Rotlicht und kam auf der Bonnstraße relativ weit an den Mittelstreifen. Der 34-Jährige fuhr von hinten in Philips Fahrrad. Der Junge flog mehrere Meter durch die Luft. Er starb an schwersten Schädelverletzungen und Genickbruch.

Angeklagte zeigte Reue

In der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte reumütig, entschuldigte sich bei den Eltern, die als Nebenkläger am Prozess teilnahmen. Mehrere Zeugen schilderten eindrucksvoll, wie der Hürther mit dem Auto losraste und die Verkehrsregeln missachtete. Eine Frau dachte zunächst, es sei ein Zivilwagen der Polizei, der mit so hohem Tempo an ihr vorbeifuhr. Eine andere war geschockt über die Dreistigkeit des Autofahrers.

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In der Verhandlung fragte der Vorsitzende die Mutter, wie es der Familien jetzt gehe. „Wenn Sie am Geburtstag Ihres Kindes statt Kuchen zu backen Blumen für den Friedhof aussuchen müssen, dann geht es einem schlecht.“ Auch der Vater fand bewegende Worte, als er den Fahrradlenker seines Sohnes auf den Tisch legte. „Die Worte »fürchterlich« und »grauenvoll« haben für mich eine ganz neue Bedeutung bekommen.“ Zum Urteil erklärten die Eltern anschließend: „Der Fahrer hat eine Bewährungsstrafe bekommen, wir hingegen lebenslänglich.“

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