Kölner RichterinKlima- und Umweltfragen werden Justiz zukünftig stärker beschäftigen

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Nussberger

Angelika Nußberger will bald wieder in Köln arbeiten.

Köln – Seit neun Jahren ist Angelika Nußberger Richterin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Vorher war die 56-Jährige unter anderem als Professorin an der Uni Köln im Einsatz. Zum Ende des Jahres 2019 scheidet die derzeitige Vizepräsidentin des Gerichtshofes turnusmäßig aus. Und will ihren Job in Köln wieder aufnehmen.

Vorher allerdings hat Nußberger der Deutschen Presse-Agentur ein Interview gegeben und einen Blick in die Zukunft des Gerichts gewagt. Ihre Prognose: Klima- und Umweltfragen werden nach ihrer Ansicht die Justiz in Zukunft stärker beschäftigen. 

Die Klimaproblematik könnte mithilfe der Grundrechte zu den Gerichten gebracht werden, sagte Nußberger. Sie könne sich vorstellen, dass auch Prozesse wegen nicht ausreichender Klimaschutzmaßnahmen zunehmen.

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Ein gutes Beispiel dafür sei eine Beschwerde am EGMR bereits aus den 90er-Jahren, sagte Nußberger. Damals sprach der Gerichtshof einer Spanierin rund 4,5 Millionen spanische Peseta (heute rund 35.000 Euro) zu, weil die spanischen Behörden seiner Ansicht nach nicht genug unternommen hatten, um die Frau und ihre Angehörigen vor Dämpfen aus einer Müllverarbeitungsfabrik neben ihrem Haus zu schützen.

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Auch die Digitalisierung bringt neue Herausforderungen für die Rechtsprechung des Gerichtshofes mit Sitz im französischen Straßburg mit sich. „Man muss viele der Standards neu denken“, so Nußberger. Generell sei die Menschenrechtskonvention dafür aber ausreichend. „Meistens kann man die Grundsätze übernehmen. Sie ist so formuliert, dass sich alle Sachverhalte gut abdecken lassen.“

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Der EGMR gehört nicht zur Europäischen Union, sondern zum Europarat. Die Staatenorganisation fördert die demokratische Entwicklung in seinen 47 Mitgliedsländern – neben den EU-Ländern gehören unter anderem auch die Türkei und Russland dem Europarat an.

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Wer seine Grundrechte verletzt glaubt, kann den 1959 gegründeten EGMR anrufen. Die Hürden für eine Anerkennung sind allerdings hoch, die meisten Beschwerden werden abgewiesen. In erster Linie sollen die Nationalstaaten die Grundrechte schützen. So muss in Deutschland zunächst das Bundesverfassungsgericht einen Kläger abweisen, damit sich dieser überhaupt an Straßburg wenden kann. (red, dpa)

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