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Kölner RingeAngeklagter vergewaltigte Frauen in Tiefgarage

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Die Disco „Nachtflug“ am Hohenzollernring

Die Disco „Nachtflug“ am Hohenzollernring

Köln – Wegen zweifacher Vergewaltigung musste sich der Bergheimer Ali R. (21, Name geändert) vor dem Landgericht verantworten. Er gestand, nach Discobesuchen auf den Ringen junge Frauen in Tiefgaragen gelockt und brutal missbraucht zu haben.

Frauen in der Tiefgarage missbraucht

Nachdem der Angeklagte am 1. November vergangenen Jahres in der Diskothek „Nachtflug“ gefeiert hatte, traf er an einem Imbiss auf sein späteres Opfer. Man kam ins Gespräch, er kaufte eine Pizza. Der Täter schlug vor, sie in der Tiefgarage am Klapperhof zu essen. Im Treppenhaus der Garage wollte der Angeklagte die 20-Jährige küssen, was diese nicht wollte. Als die junge Frau fliehen wollte, hielt der Täter sie fest und schlug ihr mit der flachen Hand fest ins Gesicht. Die Frau weinte, versuchte auf allen Vieren die Treppe hochzukriechen. Dann zwang der Täter das Opfer zum Oralverkehr. „Das ist doch, was du willst“, soll er gesagt haben. An Neujahr hatte der Mann nach dem Discobesuch an gleicher Stelle eine weitere Frau missbraucht.

Freundin verprügelt

Nachdem die Polizei mit Überwachungsbildern gefahndet hatte, will er sein schlechtes Gewissen entdeckt haben. „Ich habe mich dann direkt gestellt“, sagte der Angeklagte. Beim Haftrichter sprach er aber davon, nicht wahrgenommen zu haben, dass die Frauen keinen Sex wollen. In Kerpen stand R. vor Gericht, weil er seine Freundin verprügelt hatte. „Ich würde es gerne ändern, wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte“, so der Täter. „Das können Sie nicht mehr ändern“, entgegnete Richter Christoph Kaufmann. Der Angeklagte sei zuletzt nur noch auf Feiern aus gewesen. „Er gab den Gönner, warf mit Geldscheinen um sich“, so der Richter. Finanziert durch Taschengeld der Eltern und durch Drogendealen. Er verurteilte den Vergewaltiger zu vier Jahren und sieben Monaten Haft nach Jugendstrafrecht. Sein Glück: 27 Tage nach seiner letzten Tat wäre er volljährig gewesen. Nach Erwachsenen-Strafrecht hätte eine Strafe von bis zu 15 Jahren Haft gedroht. (red)

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