„Bin ein toter Lebender“Mutmaßlicher Kölner Rizin-Bombenbauer vermisst seine Kinder

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Sief Allah H. im Gerichtssaal in Düsseldorf

Köln – Überraschung im Prozess gegen Sief Allah H. und Yasmin H., die in Köln für einen islamistischen Terroranschlag an einer Bombe mit dem  Biokampfstoff Rizin gebaut haben sollen: Am Donnerstag meldete sich der 30-jährige Tunesier, der bisher geschwiegen hatte, ausführlich zu Wort. Doch nicht, um eine Aussage zur Sache zu machen, sondern um mitzuteilen, ihm gehe es nach einer Nacht, in der er kaum habe schlafen können, so schlecht, dass er nicht an der Verhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf teilnehmen könne.

Grund sei vor allem die lange Trennung von den Kindern, unter der er schwer leide: „Ich lebe, aber ich bin ein toter Lebender.“ Mit den Kindern meinte der Angeklagte die beiden, die er mit Yasmin H. hat; die 43-Jährige ist außerdem Mutter von fünf  Kindern  aus früheren Verbindungen.

Seit einem Jahr habe er seine Kinder nicht gesehen, obwohl er „eigentlich ein Anrecht darauf habe, sagte Sief Allah H. Nicht einmal Fotos von ihnen habe er bekommen. Umgekehrt hätten der Junge und das Mädchen „wie alle Kinder der Welt“  ein Recht darauf, ihre Eltern  zu sehen.

„Helfen Sie uns“

Es bestehe „keine Gefahr“, wenn die beiden ihm und Yasmin H. begegnen würden, beteuerte der Angeklagte;  das Gefängnis in Köln, in dem er in Untersuchungshaft sitzt, biete entsprechende Besuchsräume.

Yasmin H.  ist in der JVA Gelsenkirchen untergebracht. Eindringlich  bat Sief Allah H. den Senat, „uns zu helfen“: Die Richter möchten sich an das Jugendamt und das Familiengericht wenden, um den Kontakt zu den Kindern zu ermöglichen. Die leben in einer Pflegefamilie in Niedersachsen.

 „Die Frage der elterlichen Sorge und des Umgangs mit den Kindern liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Wir führen ein Strafverfahren gegen Sie und Ihre Frau“,  sagte Jan van Lessen, Vorsitzender des Senats. Im Übrigen habe er „bisher keinen Besuchsantrag aus dem familiären Umfeld abgelehnt“.

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Dass Sief Allah H. behaupte, nicht verhandlungsfähig zu sein, sei unglaubhaft; schließlich habe er eine Viertelstunde flüssig eine Erklärung abgegeben. Dagegen machte Verteidiger Ralf Dalla Fini, der  zuvor von „massiven psychischen Störungen“ gesprochen hatte,  geltend: „Auf mich macht er einen angegriffenen Eindruck.“ 

Der Senat ließ einen medizinischen Gutachter kommen. Er  befand, körperlich sei bei Sief Allah H. alles in Ordnung. Und aufgrund seiner Erfahrung halte er ihn  für vorerst verhandlungsfähig; unter der Belastung könnte der Angeklagte aber in einigen Wochen psychisch so stark  „beeinträchtigt“ sein, dass er nicht mehr imstande sei, der Verhandlung zu folgen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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