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Kölner Rudolfplatz24-Jähriger entreißt Seniorin die Handtasche – Frau stürzt

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Chorweiler Handtasche Diebstahl 120120

(Symbolbild)

Köln – Wer war der Mann, der am 13. Oktober 2019 einer gehbehinderten Seniorin, die mit einer Freundin auf der Zwischenebene der U-Bahn-Station Rudolfplatz vor einem Aufzug stand, die Handtasche raubte? Vor allem darum ging es in einem Prozess vor dem Amtsgericht, der damit endete, dass der Vorsitzende Richter und die Schöffen den Angeklagten zu zwei Jahren Gefängnis verurteilten – ohne Bewährung.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der vielfach vorbestrafte 24-Jährige nicht der Täter ist, sei „astronomisch gering“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Beweisaufnahme habe so viele gut zusammenpassende „Mosaiksteine“ geliefert, dass es mit „gesundem Menschenverstand“ keinen Zweifel an der Täterschaft gebe. Der Staatsanwalt hatte von den verschiedenen Zeugenaussagen als „Puzzleteilen“ gesprochen, die sich perfekt zusammenfügten. Der Verteidiger, der die Beweiskraft der einzelnen Zeugenaussagen in Frage stellte, hatte dagegen einen Freispruch vom Vorwurf des Raubes gefordert.

Auch Körperverletzung angeklagt

An jenem Tag, es war gegen 22 Uhr, trug die Seniorin die Handtasche an Henkeln in der rechten Armbeuge, als sie merkte, dass jemand sie ihr wegreißen wollte. Weil sie sie zunächst festhielt, stürzte sie und zog sich Prellungen an Ellenbogen und Hüfte zu. Deshalb war auch Körperverletzung angeklagt. Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und gesehen, dass der Täter zu einem Bahnsteig lief, wo die Züge Richtung Neumarkt fahren.

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Per Funk wurde zwei Polizisten, die sich dort zum Objektschutz aufhielten, eine Täterbeschreibung durchgegeben. Beide sagten im Zeugenstand, die Beschreibung habe „eins zu eins“ auf den Angeklagten gepasst, der sich widerstandslos von ihnen habe festnehmen lassen.

Kölner Angeklagter habe „nichts aus Strafen gelernt“

Bei der Festnahme hatte der Angeklagte die geraubte Tasche allerdings nicht dabei. Sie fand sich später in einem Mülleimer. Die DNA-Spuren darauf reichten nicht aus, um sie zu analysieren. Bei Wahllichtbildvorlagen – das ist eine Art Gegenüberstellung mit Fotos – erkannte eine Zeugin den Angeklagten, wie sie sagte, „zu 90 Prozent“ wieder. Eine andere wählte zwei Fotos aus, von denen eines den 24-Jährigen zeigte.

Zudem wurde er dafür verurteilt, dass er am 20. Juni desselben Jahres einem Taxifahrer in Zollstock ein Portemonnaie mit rund 700 Euro gestohlen hatte. Diese Tat hatte er zugegeben. Stark ins Gewicht fiel bei der Festsetzung des Strafmaßes die Vielzahl der Eintragungen im Bundeszentralregister; unter anderem ist der 24-Jährige, der keinen festen Wohnsitz hat, wegen gemeinschaftlichen Raubs, schwerer räuberischer Erpressung, Diebstahls mit Waffen und Körperverletzung vorbestraft. Seine „Methoden, an Geld für Kokain zu kommen“, habe er offensichtlich nicht geändert, konstatierte der Richter. „Sie haben mehrere langjährige Haftstrafen verbüßt und nichts daraus gelernt.“ Weil von Wiederholungsgefahr auszugehen sei, bleibe der Haftbefehl bestehen.

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