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Kölner SilvesternachtEx-Polizeipräsident Albers verliert Klage gegen Versetzung

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Ex-Polizeipräsident Wolfgang Albers

Ex-Polizeipräsident Wolfgang Albers

Köln – Das Verfahren gegen den ehemaligen Polizeipräsident Wolfgang Albers, der nach den Silvester-Vorfällen in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde, wurde eingestellt. Albers hatte bereits vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen seine Versetzung geklagt – und verloren.

Er war nach den Vorfällen in der Silvesternacht 2015/16 stark in die Kritik geraten und vom früheren NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) versetzt worden. Wie das Verwaltungsgericht Köln nun dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte,  lehnte das Gericht Albers’ Klage (AZ: 19K94/17) bereits am 12. Januar ab. Ausschlaggebend für das Urteil sei Albers’ Position gewesen:  Albers war nicht nur Beamter, sondern auch in politischer Funktion.

Auch die Staatsanwaltschaft Aachen hat die Ermittlungen zu den Vorfällen der Silvesternacht 2015/16 gegen Mitarbeiter der Polizei und die Stadt Köln eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, lässt „sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen“, dass es bei Polizei und Stadt zu Straftaten gekommen ist.

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Gegen wen wurde ermittelt?

Die Staatsanwaltschaft Aachen ermittelte gegen Beamte der Landespolizei und Bundespolizei sowie Personen von der Stadt Köln. Den Anwälten liegen 17 Strafanzeigen gegen namentlich benannte Personen vor, weitere 35 Strafanzeigen gibt es gegen unbekannt.

„Die Strafanzeigen beziehen sich hauptsächlich auf Personen aus der Polizei, der kleinere Teil richtet sich gegen die Stadt Köln“, sagt Jost Schützeberg, Sprecher der Staatsanwaltschaft Aachen. Namentlich seien vor allem die Polizei- und Stadtspitze im Fokus gewesen – der damalige Polizei-Präsident Wolfgang Albers und Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Welche Straftaten standen im Raum? 

„Hauptsächlich wurde wegen unterlassener Hilfeleistung und Strafvereitelung im Amt ermittelt“, so Staatsanwalt Schützeberg. Der Tatbestand Strafvereitelung im Amt läge vor, wenn etwa Polizisten bewusst nicht eingreifen würden, obwohl sie eine Straftat beobachten.

Wie begründet die Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt werden?

Die Begründung dafür ist mehrteilig: Erstens sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Ausmaß der Übergriffe am Hauptbahnhof und der Domplatte ein „in dieser Größenordnung unbekanntes Phänomen“. Weiter heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft: Es „lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass für die an der Planung und Einsatzleitung verantwortlichen Beamten und für die vor Ort anwesenden Beamten eine Abwendungsmöglichkeit bestanden hätte.“

Die Polizei hätte sich bei der Planung und Personalstärke an den Erkenntnissen aus den Vorjahren orientiert. Dies sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft legitim und könne im Nachhinein der Polizei nicht strafrechtlich vorgeworfen werden.

Hätte die Polizei anders handeln müssen, als sie die Lage erkannte?

Auch hier sieht die Staatsanwaltschaft Aachen keine strafrechtlich relevanten Versäumnisse bei der Polizei: Als die Einsatzleitung die Situation am Hauptbahnhof erfasste, konnte sie nicht mehr reagieren, da weitere angeforderte Polizisten nicht rechtzeitig am Einsatzort eingetroffen wären, heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Wenn es keine Straftaten auf Polizei-Seite an Silvester gab, war die Versetzung des Polizeipräsidenten Wolfgang Albers gerechtfertigt? 

Ja. Das urteilte zumindest das Verwaltungsgericht Köln am 12. Januar. Der frühere Polizeipräsident Albers hatte gegen seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand geklagt (AZ: 19K94/17). Das bestätigte Gerichtssprecherin Rita Zimmermann-Rohde dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Gericht argumentierte jedoch, dass Albers als Polizeipräsident auch eine politische Verantwortung trug und die Versetzung deswegen rechtens sei. Ob Albers Berufung gegen das Urteil einlegt, ist bislang unklar.

Ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln denn nach wie vor gegen Täter aus der Kölner Silvesternacht 2015/2016?

Ja, diese Ermittlungen sind nicht abgeschlossen. Bei der Staatsanwaltschaft Köln gingen 1210 Strafanzeigen ein, fast alle wegen Diebstählen und sexueller Übergriffen. Davon führten bislang lediglich 36 zu Verurteilungen.

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