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Kölner Stadtarchiv-ProzessDrei Freisprüche und eine Bewährungsstrafe

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Archiveinsturz neu dpa

Im März 2009 stürzte das historische Stadtarchiv in Köln ein.

Köln – Neuneinhalb Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Landgericht einen 57 Jahre alten Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die drei anderen Angeklagten – eine weitere Überwacherin der KVB und zwei Mitarbeiter von Baufirmen – wurden freigesprochen.

Ihm sei klar, sagte der Vorsitzende Richter Michael Greve, dass vor allem die drei Freisprüche in der Öffentlichkeit ein „gewisses Unverständnis“ hervorrufen könnten. „Aber das darf nicht Maßstab unserer Entscheidung sein“, so Greve. Den beiden Angestellten der Baufirmen seien zwar Pflichtverletzungen nachzuweisen, diese waren aber nach Überzeugung der Strafkammer nicht ursächlich für den Einsturz. Bei der KVB-Mitarbeiterin sei bereits zweifelhaft, ob sie über die Tatsachen zur Einsturzursache informiert gewesen sei.

Bauüberwacher sei seinen Pflichten nicht nachgekommen

Der angeklagte Bauüberwacher hingegen sei seinen Pflichten nicht nachgekommen. Der Einsturz und der Tod zweier Anwohner hätte nach Ansicht des Gerichts verhindert werden können, wenn der KVB-Mitarbeiter „nach den Regeln der Baukunst“ gearbeitet hätte.

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Auch wenn das Gericht einige Fragen im Prozess nicht klären konnte, so stehe doch die Ursache für den Einsturz am Ende „eindeutig und zweifelsfrei“ fest. Er sei auf einen „gravierenden Fehler“ bei der Herstellung einer unterirdischen Betonwand für das U-Bahn-Bauwerk zurückzuführen, die drei Meter entfernt vom Stadtarchiv errichtet worden sei. „Andere Ursachen scheiden aus“, sagte der Richter.

Frank Pagel, Stiefvater des beim Einsturz getöteten Kevin, zeigte sich gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestürzt: „Es tut weh. Ich muss das erst mal sacken lassen.“ Fritz Schramma, 2009 Oberbürgermeister von Köln, äußerte sich erstaunt, dass man nun zwar um gravierende Baufehler wisse, aber kein Schuldiger auszumachen sei. Verlaufe der Zivilprozess ähnlich, werde der Steuerzahler für den Pfusch aufkommen müssen. „Aber das haben ja viele Kölner von Anfang an geahnt.“

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker wollte sich zum Urteil nicht äußern, sagte aber: „Das Ereignis hat eine Narbe im Stadtbild hinterlassen und im Gedächtnis der Stadt.“ Das Ende des Strafprozesses sei „wichtig für die Angehörigen“. Sie hoffe „dass wir uns bald den Themen widmen können, die Zukunft sind“.

KVB will schriftliche Urteilsbegründung abwarten

KVB-Chef Jürgen Fenske betonte, er wolle an diesem Tag vor allem der beiden getöteten Männer gedenken. Es sei gut, dass der Prozess durch das Urteil für einen Teil der Beschuldigten zum Abschluss gekommen sei. Nicht nachvollziehen könne man derzeit, so eine KVB-Sprecherin, warum ein Bauüberwacher verurteilt wurde, zwei Bauleiter aber nicht. Dazu wolle die KVB die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Die Arbeitsgemeinschaft Nord-Süd-Stadtbahn (Arge), ein Zusammenschluss der damals wie heute am Bau der U-Bahn beteiligten Firmen, deren zwei Mitarbeiter freigesprochen wurden, begrüßte das Urteil. Es bestätige die Unschuld der beiden Bauleiter , sagte ein Sprecher. Für die Arge sei die Einsturzursache bis heute nicht eindeutig geklärt.

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