Kommentar zu Bahn-Unglücken in KölnDie KVB muss deutlich mehr für Sicherheit tun

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Die Bahn der Linie 9 schleifte am Samstag einen 25-Jährigen vom Zülpicher Platz bis zum Mauritiussteinweg mit.

Die Bahn der Linie 9 schleifte am Samstag einen 25-Jährigen vom Zülpicher Platz bis zum Mauritiussteinweg mit.

Köln – In den vergangenen Monaten haben in Köln bereits drei Menschen ihr Leben verloren, weil sie in die Lücke zwischen zwei gekoppelten Stadtbahnen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) gerieten. Im Bereich zwischen den beiden Fahrzeugen lauert eine tödliche Gefahr. Die Bahnfahrer sind beim Anfahren nicht dazu in der Lage, die Situation zu erkennen. Wer leichtsinnig über die Kupplungen steigt, um den Weg abzukürzen, trägt sicher Verantwortung für sein Handeln. Doch auf einem überfüllten Bahnsteig kann es jedem Fahrgast passieren, dass er im dichten Gedränge in die Lücke zwischen den Bahnen gestoßen wird.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen das Thema deshalb auf gar keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Bislang wiegeln die Verantwortlichen weitere bauliche Veränderungen an den Stadtbahnen jedoch ab. Ein Faltenbalg – also ein Schlauch, der sich bei Kurvenfahrten wie eine Ziehharmonika zusammenzieht – lasse sich nicht zwischen den Fahrzeugen anbringen, um die gefährliche Lücke zu schließen, sagt die KVB. Dann könnten die Bahnen nicht mehr durch Kurven in engen Radien fahren, die im Kölner Netz vorhanden sind.

So leicht darf das Unternehmen nicht aufgeben, wenn es um die Sicherheit von Fahrgästen und Passanten geht. Kreativität ist gefragt, um das ganz offensichtlich vorhandene Problem zu lösen. Der Blick nach Amsterdam, Freiburg und Wien zeigt, dass an den Bahnen angebrachte Außenkameras hilfreich sein können. So erhält der Fahrer einen umfassenden Überblick über alles, was sich rund um sein Fahrzeug abspielt. Die Verkehrsbetriebe in Den Haag und München setzen auf ein neues Modell, bei dem Faltenbälge bereits mitgeliefert werden. Die KVB könnte sich erkundigen, aus welchem Material dieser Schutz gefertigt wird. Das Unternehmen darf beim Bestreben nach erhöhter Sicherheit angesichts der Todesfälle jetzt nicht nachlassen.

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