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Kommentar zu Kölner BühnenWo sind die restlichen Millionen angelegt?

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Bis heute Großbaustelle: Die Kölner Oper (Archivfoto)

Ausgerechnet die Bühnen. Es passt zum Negativimage des durch das Debakel bei der Opernsanierung schwer belasteten städtischen Eigenbetriebs, dass nach immer neuen Kostensteigerungen auf der Dauerbaustelle am Offenbachplatz womöglich weitere 15 Millionen Euro weg sind. Das Geschäft sei sicher gewesen, sagt Patrick Wasserbauer, in der komplexen Organisation der Bühnen für die Finanzen zuständig. Er sagt es in dem Wissen, dass es bei Greensill für die Bühnen keine gesetzliche oder freiwillige Einlagensicherung gab – dass also durchaus ein grundsätzliches Risiko bestand, das Geld zu verlieren. Ob er als Privatmann mit seinem eigenen Geld ein solches Risiko eingegangen wäre, darf durchaus bezweifelt werden.

Und dann der Zeitpunkt: Die Bremer Bank soll schon im vergangenen Jahr im Fokus der Bafin gewesen sein. Doch ungerührt überwiesen die Bühnen noch am 20. Januar dieses Jahres die Millionensumme an Greensill. Dass auch andere Kommunen der Bremer Versuchung nicht widerstehen konnten und ihr Geld möglicherweise ebenfalls nicht wiedersehen werden, ist keine Entschuldigung. Gerade ein Unternehmen, dem die Kosten für die Opernsanierung lange Zeit ungebremst aus dem Ruder gelaufen sind, müsste hier ganz besondere Sorgfalt an den Tag legen.

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Zudem stellt sich die Frage, warum eine Stadt Gelder, die kurzfristig zur Verfügung stehen wie eben die Bühnen-Millionen, nicht selbst einsetzt statt ihrerseits eigene Kredite aufzunehmen. Möglicherweise wird die größere Flexibilität der technischen Tochterunternehmen allzu teuer erkauft – es wird eine große Aufgabe für Stadtkämmerin Dörte Diemert, hier für Transparenz zu sorgen.

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Patrick Wasserbauer, dessen hochdotierter Vertrag gerade erst bis 2026 verlängert wurde, wird jedenfalls einiges erklären müssen in den nächsten Tagen. Dazu gehört auch die Frage, wo denn eigentlich die restlichen Millionen angelegt sind, die den Bühnen aus ihrem jüngsten Darlehen zur Verfügung standen.

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